Roman Polanski entgeht Auslieferung an die USA

Roman Polanski entgeht Auslieferung an die USA
Von Alexandra Leistner  mit afp, aptn

Ein Gericht in Krakau hat entschieden, dass Polanski in Europa bleiben darf. Grund dafür ist unter anderem sein hohes Alter.

Die polnische Justiz hat die Auslieferung des Filmemachers Roman Polański an die USA abgelehnt. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung des 82-Jährigen wegen eines Sexualverbrechens in den 1970er Jahren beantragt.

Im Jahr 1977 war Polański in den USA angeklagt worden, weil er die 13-jährigen Samantha Gailey vergewaltigt haben soll. Polański saß damals 42 Tage in Untersuchungshaft. 1978 gestand er den Sex, widersprach aber dem Vorwurf der Vergewaltigung. Vor dem Prozess setzte er sich nach Europa ab. Seit dem gleichen Jahr besteht in den USA ein Haftbefehl gegen Polański. Deswegen hält er sich in Ländern auf, die keine Auslieferungsabkommen mit den USA unterhalten.

Richter Dariusz Mazur erklärte, eine Auslieferung des polnisch-französischen Regisseurs sei nach polnischem Recht unzulässig: “Nach Meinung des Gerichts würde die Auslieferung rechtswidrige Haft voraussetzen. Wenn man bedenkt, dass der Auslieferungsprozess mehrere Monate dauern würde und eine Haft höchst wahrscheinlich schwierige Bedingungen mit sich bringen würde, ist das unangemessen für ältere Personen”. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil in höherer Instanz noch Einspruch einlegen.

Im September 2009 war Polański bereits wegen des Haftbefehls auf US-Anweisung in Zürich festgenommen worden. Er wurde in seinem Chalet im Schweizer Skiort Gstaad unter Hausarrest gestellt. Da die schweizer Justiz keine Schuld feststellen konnte, durfte er nach zehn Monaten wieder gehen.

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