Mexikos Oberstes Gericht erlaubt im Grundsatz Cannabis zum Eigenbedarf

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Mexikos Oberster Gerichtshof hat den Anbau und den Gebrauch von Cannabis zum Eigenbedarf grundsätzlich erlaubt. Das Urteil bezieht sich nur auf die

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Mexikos Oberster Gerichtshof hat den Anbau und den Gebrauch von Cannabis zum Eigenbedarf grundsätzlich erlaubt.

Das Urteil bezieht sich nur auf die vier Kläger, kann aber eine Grundlage für künftige Rechtsprechung werden. Dazu sind jedoch noch weitere ähnliche Urteile nötig.

Das jetzige Urteil der höchsten Richter fiel mit vier zu eins Stimmen.
Das völlige Verbot von Cannabis ist demnach übertrieben, die geltenden Gesetze verfassungswidrig. Verboten bleibt aber der Handel mit dem Rauschgift.

Das Urteil ermögliche jetzt eine breite Debatte, sagt Staatspräsident Enrique Peña Nieto. Ziel seien Bestimmungen zum Gebrauch von Cannabis. Diesem Gebrauch solle aber auch entgegengewirkt werden, indem man die Bevölkerung klar über mögliche Risiken informiere.

El GobMX</a> respeta y reconoce las decisiones de la <a href="https://twitter.com/SCJN">SCJN, incluyendo la relacionada con el uso recreativo de la marihuana.

— Enrique Peña Nieto (@EPN) 4. November 2015

Mexiko führt einen erbitterten Kampf gegen Drogen und die Drogenkartelle, die mit Rauschgift ein Milliardengeschäft machen. In diesem Kampf sind über die letzten Jahre zehntausende Menschen getötet worden. Der Erfolg ist umstritten.

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