Anti-Erdogan-Schmähgedicht beschäftigt deutsche Richter

Anti-Erdogan-Schmähgedicht beschäftigt deutsche Richter
Von Kirsten Ripper

Jetzt beschäftigt das sogenannte Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann auch die deutsche Justiz. Mehreren Medien zufolge haben etwa 20 Personen beim ZDF Anzeige gegen Böhmermann erstattet, das hat die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt.
Laut Tagesspiegel kommt das Auswärtige Amt zu dem Schluss, dass sich Böhmermann mit den Beleidigungen schuldig gemacht hat. In dem Schmähgedicht mit wüsten Beleidigungen und rassistischen Ausfällen hatte Jan Böhmermann den türkischen Präsidenten u.a. als “Ziegenficker” beleidigt.

Auch Angela Merkel hat sich inzwischen offenbar höchstpersönlich mit dem Fall beschäftigt. Es wird berichtet, der türkische Regierungschef Ahmet Davutoglu wolle nach einem Telefongespräch mit der Kanzlerin auf eine Anklage verzichten.

Ob Paragraph 103 des Strafgesetzbuches auf die Böhmermann-Satire angewandt werden kann, ist noch umstritten. Denn darin steht:

§ 103 StGB: (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Außerdem ist ein Antrag der ausländischen Regierung und die Zustimmung der Bundesregierung für eine Strafverfolgung erfoderlich (§ 104a StGB).

Die Kanzlerin war sicher nicht amüsiert. Und auch in den sozialen Medien hatten viele – darunter Erdogan-Kritiker – das “Schmähgedicht” als rassistisch verurteilt.

Auf Twitter machen einige wenige weiterhin noch Scherze.



Offenbar sieht sich Sarah Wagenknecht von der Linken als Verteidigerin von Jan Böhmermann. Oder geht es ihr nur um Kritik an Angela Merkel?


Und auch Beatrix von Storch von der AfD schickt einen ihrer wie so oft umstrittenen Tweets.


Die vom ZDF aus dem Netz entfernte Satire-Sendung wird sicher auch den Richtern einige Probleme bereiten.

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