Falscher Flüchtling: Von der Leyen kritisiert Bundeswehr

Die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat angesichts des Skandals um einen als Flüchtling anerkannten Bundeswehr-Soldaten die Armeeführung kritisiert. Die Bundeswehr habe ein Haltungsproblem und zeige eine Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen, sagte von der Leyen gegenüber dem Zweiten Deutschen Fernsehen.
Es habe seit 2014 Hinweise darauf gegeben, dass der Oberleutnant rechtes Gedankengut vertrete. Anne Helm von der Partei Die Linke teilte jetzt mit, sie sei von den Behörden darüber informiert worden, dass sie von dem Soldaten auf einer Liste möglicher Anschlagsopfer geführt wurde.
Mein Name stand auch auf dieser Liste des mutmaßlichen Rechtsterroristen Franco A. Darüber hat mich das LKA gestern informiert.
— Anne Helm (@SeeroiberJenny) 29. April 2017
Der 28-Jährige hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und war als solcher in Bayern anerkannt worden. Offenbar führte er ein Doppelleben.
“Nach unseren Erkenntnissen ist es in der Tat so, dass er kein Arabisch kann. Warum das nicht aufgefallen ist, vermag ich nicht zu sagen. Da müssen wir die Ermittlungen abwarten und erhoffen uns da eine gewisse Aufklärung”, sagte Nadja Niesen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Bei seiner Anhörung durch die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Dezember sprach der Soldat, der an einer Militärschule in Frankreich studierte, offenbar Französisch. “Zur lückenlosen Aufklärung des Falls habe ich eine Untersuchungsgruppe im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet, die sehr rasch Ergebnisse vorlegen soll”, teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit.
Im Februar war der Soldat vorläufig verhaftet worden, da er in Wien eine Schusswaffe auf einer Flughafentoilette deponiert hatte.
Minister #deMaizière hat zur Aufklärung im Fall Asylverfahren des Bundeswehrsoldaten eine Untersuchungsgruppe im
BAMF_Dialog</a> eingerichtet. <a href="https://t.co/HgNBDcQwzp">pic.twitter.com/HgNBDcQwzp</a></p>— BMI (
BMI_Bund) 29. April 2017