Nach NSU-Urteil: Zschäpe-Anwälte wollen in Revision gehen

Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht München stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich.
Das Gericht folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden des NSU.
Opferanwalt Mehmet Daimagüler bezeichnete das Urteil gegen Zschäpe als konsequent und richtig.
Daimagüler sagte: "Frau Zschäpe ist nicht eine Frau, die leider zur falschen Zeit am falschen Ort war, sondern sie ist eine Nationalsozialistin, Rassistin und Mörderin. Sie liegt in einem harten Bett, aber dieses harte Bett hat sie sich selbst gemacht, und es wird für lange Zeit ihr Bett sein, denke ich."
Zschäpes Verteidiger hingegen kündigten an, das Urteil anzufechten.
Ihr Anwalt Mathias Grasel erklärte: "Dieses Urteil ist falsch. Eine Mittäterschaft liegt nicht vor. Fakt ist, Frau Zschäpe war an keinem der Tatorte anwesend, hat keine Waffe abgefeuert und auch keine Bombe gezündet. Frau Zschäpe wurde hier als Stellvertreterin für etwas verurteilt, was sie selbst weder gewollt noch getan hat."
Neben Zschäpe wurden vier Mitangeklagte verurteilt. Darunter Ralf Wohlleben, der zehn Jahre in Haft soll. Auch seine Verteidigung kündigte Revision an.