Islamist Sami A. wieder auf freiem Fuß

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
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Von Andrea Büring mit dpa, reuters
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Das juristische Hickhack um den mutmaßlichen Leibwächter von Osama bin Laden geht weiter.

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Es ist ein Aufreger-Thema in Deutschland: Islamist Sami A. ist in Tunesien aus der Haft entlassen worden. Allerdings wird gegen ihn weiter wegen Terrorverdacht ermittelt. Solange die Ermittlungen laufen, darf er nicht abgeschoben werden.

Auf deutsche Behörden wächst der Druck, den möglichen Gefährder zurückzuholen. Sami A., ein mutmaßlicher Leibwächter Osama Bin Ladens, war zuvor aus Deutschland abgeschoben worden.

Offenbar unrechtmäßigerweise, denn die Behörden hatten nicht auf ein abschließendes Urteil des Vewaltungsgerichts Gelsenkirchen gewartet. Das sollte zunächst klären, ob Sami A. in Tunesien Folter droht. Das sieht das zuständige NRW-Ministerium anders und kündigte an, Beschwerde einzulegen.

Da die Behörden Sami A. vor der Urteilsverkündung abschoben, drohte das Gericht der Stadt Bochum mit 10.000 Euro Strafe, sollte der Mann bis Dienstag nicht zurückgeholt werden.

In Nordrhein-Westfalen wird Sami A. als Gefährder eingstuft. So soll er ein Al Kaida-Trainingslager in Afghanistan absolviert haben. Allerdings wurde ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen mangels an Beweisen eingestellt.

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