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Gericht entscheidet: Niederlande müssen 56 IS-Kinder nicht heimholen

Lager in Syrien
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Von Euronews mit Reuters, EBU
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Auch wenn die Kinder in den Lagern in Syrien die niederländische Nationalität haben und unter 6 Jahre alt sind, ist der Staat laut Gericht nicht verantwortlich.

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Der Staat muss nicht helfen, um 56 Kinder von IS-Anhängern aus Syrien und dem Irak in die Niederlande zurückzuholen. Das hat ein Gericht in Den Haag entschieden - und brachte entgegen eines erstinstanzlichen Urteils Sicherheitsbedenken zum Ausdruck.

Der verantwortliche Richter erklärte: "Der Staat hat sich nicht gesetzeswidrig verhalten. Alle Forderungen der Frauen müssen abgewiesen werden. Das frühere Urteil wird dadurch aufgehoben."

Der Anwalt der betroffenen Frauen verweist darauf, dass es sich um kleine Kinder handelt.

"Es ist sehr enttäuschend, denn diese Kinder sind erst sechs Jahre alt und noch jünger. Ihnen kann doch nichts vorgeworfen werden."

Die Lebensbedingungen in vielen Lagern in Syrien, in denen diese Kinder leben, werden als unmenschlich bezeichnet. Auch knapp 100 mutmaßliche IS-Anhänger aus Deutschland und ihre Kinder sind im Norden von Syrien inhaftiert.

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