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„Terroristische Vereinigung“: Türkische Kommunisten in München verurteilt

Gerichtssaal in München
Gerichtssaal in München Copyright  AFP-Videoausschnitt
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Von euronews
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Gegen den Hauptangeklagten wurde eine Haftstrafe wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verhängt. Neun weitere Beschuldigte wurden verurteilt.

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Mehr als vier Jahre nach dem Prozessauftakt sind in München zehn Personen wegen Rädelsführerschaft beziehungsweise Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt worden.

Gegen den Hauptangeklagten, den Anführer des deutschen Ablegers der Türkischen Kommunistischen Partei Marxisten Leninisten (TKP/ML), verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Die neun übrigen Beschuldigten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren verurteilt.

Es war für uns natürlich zu erwarten, dass der Mandant verurteilt wird.
Stephan Kuhn
Verteidiger

Verteidiger Stephan Kuhn sagte: „Es war für uns natürlich zu erwarten, dass der Mandant verurteilt wird, auch so, wie er verurteilt wurde als Rädelsführer einer ausländischen, terroristischen Vereinigung. Wir sind jetzt nicht überrascht. Wir sind überrascht davon und sehen es ein Stück weit auch als Anerkennung, dass der Senat von sehr vielen Bezugstaten, sogenannten terroristischen Taten, die innerhalb der letzten knapp 15 Jahren innerhalb der Türkei stattgefunden haben sollen, abgerückt ist."

Gericht: „Bewaffneter Kampf"

Die Verteidigung hatte das Verfahren kritisiert, da es sich ihrer Ansicht nach bei den zehn Beschuldigten - eine Frau und neun Männer - um Mitglieder einer oppositionellen und keiner terroristischen Gruppierung handelt.

Das Gericht urteilte, die Partei sei darauf ausgerichtet, das politische System in der Türkei durch bewaffneten Kampf zu verändern, die Partei habe auch Angriffe auf Vertreter des türkischen Staates durchgeführt und dabei einen Tötungsvorsatz verfolgt. „Der Senatsvorsitzende verwies in seiner Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang darauf, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in den Jahren 2004 bis 2015 durch Anschläge der TKP/ML mindestens sechs Menschen getötet wurden“, heißt es in einer Aussendung des Justizpressestelle am Oberlandesgericht München.

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