Deutscher Ethikrat: Keine Sonderrechte für Geimpfte

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Die Aufhebung von Alltagsbeschränkungen sollten für die Gesamtbevölkerung gelten, betonte der Rat.

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Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen eine Teilaufhebung von Alltagsbeschränkungen für bereits gegen Covid-19 geimpfte Menschen ausgesprochen. Das 26-köpfige Gremium betonte, in dem Maße, in dem die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens gesenkt werden könne, sollten Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die schwerwiegende Grundrechtseingriffe beinhalten, für die Gesamtbevölkerung zurückgenommen werden.

Geimpfte können den Erreger weiterhin verbreiten

Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und an der Technischen Universität München Lehrstuhlinhaberin im Fach Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien, erläuterte: „Eine vorherige individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen.“

Doch dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehe, sei bisher nicht gegeben, betonte Sigrid Graumann, die Rektorin der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe.

„Daten für die Impfstoffe von Biontech-Pfizer und Moderna sind für März angekündigt. Der Impfstoff von AstraZeneca reduziert nach einer ganz aktuellen Meldung die Infektiosität um die Hälfte etwa. Von der Möglichkeit einer vollständigen Unterdrückung der Ansteckungsgefahr, auch wenn dies wünschenswert wäre, geht derzeit auch für andere Impfstoffe niemand aus. Für eine individuelle Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte fehlt daher bis aus Weiteres schon alleine die medizinische Basis“, so Graumann, Professorin für Ethik im Fachbereich Heilpädagogik und Pflege.

Mitteilung des Deutschen Ethikrates...

Sich an Regeln zu halten, die der Ethikrat „vergleichsweise weniger eingriffsintensiv“ nennt, wie das Abstandhalten oder das Tragen einer Maske, könne man Geimpften falls notwendig auch weiterhin zumuten.

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