In Ferienfliegern sitzen Passagiere oft dicht an dicht - und wegen Corona verpflichtend mit Maske. Pauschal halten EU-Experten das nun nicht mehr für nötig, aber mit Ausnahmen.
Die zuständigen EU-Behörden lockern ihre Empfehlungen zum Corona-Schutz im Luftverkehr. Unter anderem fällt ab diesem Montag eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg, wie die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch mitteilten.
Wenn am Abflugort oder am Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiterhin auch an Bord der Maschinen gelten. In Deutschland bleibt es vorerst bei der generellen Maskenpflicht im Flugzeug. Die Luftfahrtbranche forderte aber jetzt ihre Abschaffung.
Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte auf Anfrage in Berlin, dass über die Maskenpflicht die nationalen Behörden entscheiden. Sie gelte daher weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie Flügen, die in Deutschland starten oder landen.
Demnach sind beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kindern unter sechs Jahren.
Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen - und auch in Fernzügen - ist im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die die Länder anordnen. In Frankreich endet die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln Anfang kommender Woche, wie Gesundheitsminister Olivier Véran sagte.
Dennoch werde empfohlen, Maske zu tragen. Die Gesundheitslage habe sich verbessert, doch die Pandemie sei nicht vorbei. Zu Flugreisen in ein Land, in dem weiter Maskenpflicht gelte, sagte Véran, dass die Airlines zuständig seien.