Grausames Katzenvideo sorgt für tagelangen Aufschrei

Ein Katzenvideo bewegt die Schweiz - Symbolbild
Ein Katzenvideo bewegt die Schweiz - Symbolbild Copyright David Zalubowski/Copyright 2023 The AP. All rights reserved.
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Von Kirsten RipperEuronews mit SRF, Blick
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In der Schweiz diskutieren nicht nur Tierfreunde und Tierfreundinnen über Jugendliche, die offenbar eine kleine Katze - auf Schweizerdeutsch: ein Büsi - zu Tode gequält haben.

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Ein Katzenvideo, das so grausam ist, dass sogar die Boulevardmedien es ganz bewusst nicht zeigen wollen, sorgt in der Schweiz seit Tagen für einen Aufschrei. Und das "Büsi-Video" (eine kleine Katze wird auf Schwyzertütsch "Büsi" genannt) macht in diesem Sommer Schlagzeilen.

Darauf zu sehen sind offenbar zwei Jugendliche, die Schweizerdeutsch sprechen und eine kleine Katze quälen, mit Füßen treten, das kleine Tier tot hochhalten und dann in ein Feld werfen. 

Inzwischen ermittelt die Stadtpolizei Zürich in dem Fall - wie SRF berichtet -, und die Zürcher Jugendanwaltschaft hat wegen Tierquälerei ein Verfahren eröffnet. Auch das Verbreiten von Videos mit Gewaltdarstellungen könne strafbar sein, erklärt die Polizei.

Hetze im Internet und Warnung vor Selbstjustiz

Die Behörden warnen aber auch vor Selbstjustiz, denn der Name eines der mutmasslichen Tierquälers kursiert im Internet. Einige haben seinen vermeintlichen Namen, Fotos und die Adresse veröffentlicht. Vor der Wohnung des Vaters soll sich laut Medienberichten eine Gruppe wütender Menschen versammelt haben, die Steine auf das Haus geworfen haben.

Gegenüber Blick erklärt die Mutter eines Jugendlichen, der auf dem Katzenvideo zu sehen sein soll, sie schäme sich für ihren Sohn. Sie berichtet auch, dass er keine Lehrstelle gefunden habe und sich derzeit in Serbien und im Kosovo in den Ferien aufhalte. 

Doch selbst wenn das Video im Ausland aufgenommen wurde, droht den Jugendlichen eine Strafverfolgung in der Schweiz, erklärt Anwalt Christian Lenz in 20 Minuten. Das Verbreiten eines Videos mit Gewaltdarstellungen kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

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