EU einigt sich auf Reform des Strommarktes

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Von Christoph Debetsdpa, EFE
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Ziel der Reform ist der der Ausbau erneuerbarer Energien und der Schutz der Verbraucher vor stark steigenden Strompreisen

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Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments haben sich auf eine Reform des europäischen Strommarkts geeinigt. Sie soll den Einsatz erneuerbarer Energien fördern und stabile und erschwingliche Preise für die Verbraucher bringen.

Die Vereinbarung wurde nach zehnstündigen Verhandlungen am Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg (Frankreich) geschlossen und muss noch vom Rat der EU, der die Mitgliedstaaten vertritt, und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden.

Der Text stärkt den Schutz von "schutzbedürftigen Verbrauchern und Personen, die von Energiearmut betroffen sind", denen eine Einstellung der Stromlieferung droht.

Es handelt sich um eine Marktanpassung, die auf dem Höhepunkt der Energiepreiskrise 2021 und 2022 konzipiert wurde und die die EU näher an ihre Klimaziele und weg von russischen Öl- und Gaslieferungen bringen soll.

Der größte Stolperstein bei den Verhandlungen ergab sich aus dem Streit zwischen Paris und Berlin über sogenannte Differenzverträge und deren Anwendung auf den Betrieb von Kernkraftwerken. Diese Verträge ermöglichen es dem Staat, mit einem Erzeuger einen stabilen Preis für den Verkauf und den Kauf von Strom über einen festen Zeitraum zu vereinbaren und dann automatisch die Differenz zurückzuzahlen, je nachdem, ob der Endpreis höher oder niedriger als vereinbart ist.

Frankreich, das über eine große Zahl an Atomkraftwerken verfügt, wollte diese Regelung auf seine bestehenden und fast abgeschriebenen Atomkraftwerke anwenden, doch Deutschland sah darin eine versteckte Staatsbeihilfe für die französische Industrie, die so billigeren Strom beziehen kann als die deutsche Industrie.

Die Einigung enthält auch "potenzielle und außergewöhnliche Ausnahme von der Anwendung des CO₂-Grenzwerts für bereits zugelassene Kapazitätsmechanismen", sofern dies "hinreichend gerechtfertigt ist", so heißt es in der Übereinkunft bezüglich einer von Polen geforderten Bestimmung. 

Die Reform umfasst parallel dazu eine Verordnung zur Verbesserung des Schutzes vor Marktmanipulationen, die im November letzten Jahres vereinbart worden war.

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