Härtere Sanktionen, um schneller in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Was Bas und Linnemann als Erfolgskonzept sehen, wird von der Opposition bei der ersten Lesung zur neuen Grundsicherung stark kritisiert.
Das Bürgergeld soll zur Grundsicherung werden. Der Gesetzesentwurf ging vor etwa einem Monat durchs Kabinett, jetzt hat die erste Lesung im Bundestag dazu stattgefunden.
Die Reform sieht insbesondere härtere Sanktionen vor. Bürgergeldempfänger, die über einen bestimmten Zeitraum nicht errreichbar sind, sollen stärker sanktioniert werden - im härtesten Fall mit Leistungsentzug. Ziel dieser Veränderung ist es, mehr Menschen in die Erwerbstätigkeit zu bringen.
Oppposition kritisiert Sanktionen als "maßlos übertrieben"
Die erste Lesung dient der Grundsatzdiskussion. Entsprechend scharf waren die Kommentare der Opposition zur geplanten Änderung der Leistungen.
Dabei sprach die Vorsitzende der Linken-Fraktion Heidi Reichinnek von einer "faktenfreien Hetzkampagne". Sie kritisierte die Sanktionen: sie würden ohnehin nur wenige Menschen betreffen. Außerdem bewzeifelte sie, dass dadurch Menschen zurück in den Arbeitsmarkt gelangen würden. Reichinnek forderte hingegen mehr Invesitionen in die Aus- und Weiterbildung.
Auch die Grünen kritsieren die geplanten Sanktionen als "maßlos übertrieben". Die Reform sei in den Worten des Grünen-Politikers Timon Dzienus insgesamt "katastrophal für die betroffenen Menschen". Das im Vorhinein stark debattierte Sparpotenzial über Mehreinnahmen im Bürgergeld sei eine "absichtliche Lüge" im Wahlkampf gewesen, die vorgelegten Regeln könnten verfassungswidrig sein.
Aus Sicht der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy hingegen geht die Reform noch lange nicht weit genug.
Arbeitsministerin Bas verteidigt Gesetzesentwurf
Die Grundsicherung, wie die staatliche Unterstützung im neuen Gesetzesentwurf heißen soll, setze laut Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) "auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung". Wer in der Lage ist, mitzuwirken, soll dies auch wahrnehmen.
Bas betonte auch, dass sich die Sanktionen nicht an Menschen richten, die wegen ihrer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. "Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten", sicherte sie zu. So könne laut Bss mit der neuen Grundsicherung ein zentrales Ziel erfüllt werden: "Neue Chancen schaffen".
Carsten Linnemann, CDU-Generalsektretär pflichtet Bas bei, der Entwurf ist aus der schwarz-roten Koalition entstanden. Sanktionen dürften demnach nicht die Falschen treffen, allerdings sei klar, dass jemand einer Arbeit nachgehen müsse, wenn er arbeiten könne. Arbeitsuchende sollen so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zurück: "Dadurch stärken wir Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und verhindern, dass Menschen in irgendwelchen Maßnahmen feststecken", erklärte er im Bundestag.
Faktencheck: Sanktionen und Einsparungen beim Bürgergeld
Insbesondere die völlige Streichung von Leistungen ist juristisch nicht eindeutig. 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass lediglich eine Kürzung von höchstens 30 Prozent zulässig ist, wenn Jobangebote abgelehnt werden.
In den Reformplänen ist vorgesehen, dass Bezieher bei wiederholten Verstößen gegen eine oder mehrere Regeln keine Leistungen mehr erhalten, im härtesten Fall soll auch die Mietzahlung wegfallen. In bestimmten Ausnahmefällen bei sogenannten Totalverweigerern, die konkrete Angebote für einen Job mehrmals ablehnen, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht anwendbar - und nicht vollends geklärt.
Darüber hinaus warb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Wahlkampf mit großen Einsparungen durch Kürzungen beim Bürgergeld. Er sprach zunächst von zehn Prozent der Gesamtausgaben, bei 52 Milliarden Euro Ausgaben im Jahr 2025 würden sich Einsparungen auf rund fünf Milliarden Euro belaufen.
Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet die Sparpläne als unrealistisch. Es sei "mehr als fraglich, ob die Milliarden-Einsparungen gelingen", hieß es in einer Mitteilung des Instituts.
Arbeitsministerin Bas beschwichtigte bei der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs im November 2025, der "Betrag wird klein sein". Verrechnet man die Angaben aus dem Gesetzesentwurf für die kommenden vier Jahre, so würden die Einsparungen nur einen Anteil von 0,02 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
Wer sind die 5,3 Millionen Leistungsempfänger?
Aktuell bekommen 5,3 Millionen Leistungsempfänger Bürgergeld. Dazu zählen 1,4 Millionen Nicht-Erwerbsfähige, größtenteils Kinder unter 15 Jahren. Insgesamt wären theoretisch also 3,9 Millionen Menschen erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten.
Von diesen Personen sind allerdings 2,2 Millionen laut einer Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit aus dem April zwar erwerbsfähig, aber nicht arbeitslos. Das sind beispielsweise Aufstockende, Pflegende und Kranke. Dadurch bleiben letztendlich 1,8 Millionen arbeitslose Erwerbsfähige.
Das Gesetz soll im Juli des laufenden Jahres in Kraft treten und noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Nun wird es im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten und voraussichtlich Anfang März in weiteren Lesungen im Bundestag debattiert.