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Neue Grundsicherung: 5 Dinge, die Bürgergeld-Empfänger wissen müssen

Friedrich Merz, Vorsitzender der Christlich Demokratischen Union (CDU), spricht zu den Medien während einer Pressekonferenz in Berlin, Deutschland, Montag, 3. März 2025.
Friedrich Merz, Vorsitzender der Christlich Demokratischen Union (CDU), spricht zu den Medien während einer Pressekonferenz in Berlin, Deutschland, Montag, 3. März 2025. Copyright  AP Photo
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Von Franziska Müller
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Bye-bye Bürgergeld – die künftige Koalition aus Union und SPD will stattdessen eine neue Grundsicherung einführen. Welche fünf Änderungen kommen auf Bürgergeld-Empfänger zu?

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Die wohl künftige schwarz-rote Koalition aus SPD und Union plant einige Veränderungen – unter anderem bei der Ausgestaltung des Bürgergeldes.

Im Wahlkampf wurde intensiv diskutiert, ob härtere Sanktionen bei Arbeitsverweigerung gerechtfertigt sind. Was kommt mit der neuen Grundsicherung auf die Empfänger zu?

1. Bürgergeld wird zur Grundsicherung

Nach nur zwei Jahren erhält das Bürgergeld einen neuen Namen. Die Koalition plant, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung für Erwerbssuchende umzuwandeln. Der neue Begriff legt einen klaren Fokus auf Beschäftigung.

Laut Koalitionsvertrag heißt es: „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter unterstützen sie dabei, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält.“

2. Schärfere Sanktionen bei Arbeitsablehnung oder Meldeversäumnissen

Die Koalition plant, schneller auf fehlende Mitwirkung zu reagieren. Bürgergeld-Empfänger müssen mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie zumutbare Arbeit ablehnen, die das Jobcenter vorschlägt. Auch bei verpassten Terminen oder Schwarzarbeit drohen künftig strengere Sanktionen.

Wer versäumt, auf Schreiben des Jobcenters oder anderer Behörden zu antworten, muss mit Konsequenzen rechnen. In solchen Fällen sollen die Leistungen für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden.

Versäumnisse oder fehlende Mitwirkungspflichten sollen so schneller erkannt und sanktioniert werden. Eine alleinstehende Person, die eigentlich 563 Euro Bürgergeld erhält, müsste im sanktionierten Monat mit rund 394 Euro auskommen.

Wer Sozialleistungen bezieht und gleichzeitig schwarz arbeitet, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Ein fester Betrag wurde dafür bislang nicht festgelegt. Verdachtsfälle könnten künftig verstärkt an die Zollverwaltung gemeldet werden.

Bisher wurden Pflichtverletzungen zunächst mit einem Abzug von zehn Prozent der Leistungen für einen Monat geahndet. Erst bei weiteren Verstößen stiegen die Sanktionen schrittweise um jeweils zehn Prozent.

3. Bürgergeld-Empfänger müssen längere Arbeitswege in Kauf nehmen

Die sogenannte Wachstumsinitiative der Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft soll strenger umgesetzt werden. Ziel ist es, mehr Empfänger von Sozialleistungen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren.

Dabei ändert sich, was als zumutbare Erwerbstätigkeit gilt – insbesondere beim Arbeitsweg. Bei Beschäftigungen von mehr als sechs Stunden täglich sollen künftig Wegezeiten von insgesamt drei statt zweieinhalb Stunden als zumutbar gelten. Wer kürzer arbeitet, für den gilt eine tägliche Pendelzeit von bis zu zweieinhalb statt zwei Stunden als zumutbar.

4. Empfänger sollen Erspartes nach sechs statt zwölf Monaten nutzen

Bisher konnten Bürgergeld-Empfänger ein Jahr lang Leistungen beziehen, ohne auf Ersparnisse oder sonstiges Vermögen zurückgreifen zu müssen. Diese Karenzzeit für das Schonvermögen sinkt mit der neuen Grundsicherung. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt sie sechs Monate.

Künftig soll außerdem eine monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter gelten. Einmal im Monat muss man also zu einem persönlichen Gespräch erscheinen. Jede Person soll laut Koalitionsvertrag „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ erhalten.

5. Bundesverfassungsgericht beschränkt Kürzungen

Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent sind laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Ein kompletter Leistungsentzug, wie er im Koalitionsvertrag von Union und SPD angedeutet wird, müsste in der Praxis zunächst rechtlich umgesetzt werden.

Nach aktuellem Stand dürfte sich eine vollständige Streichung der Unterstützung für Arbeitslose schwierig gestalten.

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