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„Damit ist jetzt Schluss“: Urteil erhöht Druck auf stockende Klimapolitik

Deutsche Gruppen rufen 2019 in Bonn zum Klimaschutz auf.
2019 forderten deutsche Gruppen in Bonn mehr Klimaschutz. Copyright  Mika Baumeister/Unsplash
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Von Craig Saueurs
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Das Urteil beendet einen fast zweijährigen Rechtsstreit. Es verpflichtet die Bundesregierung nun, konkrete Schritte zu ergreifen.

In Deutschland feiern Klimaschutzgruppen einen wichtigen juristischen Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung ihre Klimaschutzpläne nachschärfen muss.

Am Donnerstag, den 29. Januar, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Berufung der Regierung gegen ein Urteil aus 2024 ab. Damals hatte das Gericht festgestellt, dass das Klimaprogramm 2023 die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verfehlt. Geklagt hatte die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Der Beschluss ist rechtskräftig und vollstreckbar. Die Regierung muss ihre Klimaschutzpläne nun gesetzlich verpflichtend überarbeiten.

Ein Urteil, das schärfere Klimapolitik erzwingt

Nach Auffassung der Richter reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken.

Sie verweisen auf eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Das Programm lege zudem nicht dar, wie die jährlichen Emissionsgrenzen in den einzelnen Sektoren eingehalten werden sollen.

Die DUH begrüßt das Urteil. Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, das Gericht habe der Bundesregierung „eine schallende Ohrfeige verpasst“. Schlupflöcher im aktuellen Programm – etwa, dass Hersteller weiter Fahrzeuge bauen dürfen, die mit E-Fuels fahren – müssten nun geschlossen werden.

Auch Politiker der Grünen sehen wachsenden Druck auf die Ministerien – vor allem in Sektoren, die ihre Klimaziele wiederholt verfehlt haben.

Lisa Badum, klimapolitische Sprecherin der Partei, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), aufeinanderfolgende Verkehrsminister hätten jahrzehntelang wirksame Einschnitte verhindert. „Das ist jetzt vorbei“, so Badum.

Sie forderte konkrete Schritte: bundesweit günstigere ÖPNV-Tickets, Tempolimits auf Autobahnen, eine Steuer auf Privatjets und den Abbau klimaschädlicher Subventionen wie des Dienstwagenprivilegs.

Nach dem Urteil läuft der Bundesregierung die Zeit davon

Das Klimaschutzgesetz setzt jährliche Emissionsgrenzen für Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie. Verfehlt ein Sektor sein Ziel, muss die Regierung sofort Gegenmaßnahmen vorlegen.

Das Urteil fällt in eine Phase, in der sich Deutschlands Klimafortschritte verlangsamen.

Die Treibhausgasemissionen sanken zwar im vergangenen Jahr, jedoch weniger stark als zuvor, wie Daten des Umweltbundesamts zeigen.

Die Bundesregierung kündigt an, mehr zu tun als nur am bestehenden Plan kleine Stellschrauben zu drehen.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth kündigte an, den kassierten Plan von 2023 durch einen neuen zu ersetzen, der bis Ende März vorliegen soll.

„Wir haben noch nicht alle nötigen Maßnahmen umgesetzt, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen“, sagte Flasbarth. Zugleich zeigte er sich zuversichtlich, die März-Frist einzuhalten.

Das Urteil mache zudem deutlich: „Beim Klimaschutz darf es keine Kompromisse geben.“

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