EU-Gericht lehnt Klage gegen Brexit-Verhandlungen ab

Das EU-Gericht hat eine Klage britischer Staatsbürger außerhalb Großbritanniens gegen die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen abgelehnt.
Die Verhandlungen wirkten sich nicht unmittelbar auf die Kläger aus, daher sei ihre Beschwerde unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter.
Der Beschluss zur Aufnahme von Brexit-Gesprächen sei nur ein vorbereitender Rechtsakt gewesen.
Erst nach Abschluss des Austrittsverfahrens könnten die Rechte der Kläger betroffen sein.
Geklagt hatten 13 britische Staatsangehörige, die in einem anderen EU-Staat als dem Vereinigten Königreich leben.
Sie führen unter anderem an, dass der Beschluss zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen ihre Rechte verletzt habe, weil damit das Austrittsverfahren eingeleitet worden sei, ohne dass sich die im Ausland lebenden britischen EU-Bürger zu einem möglichen Verlust ihrer Unionsbürgerschaft hätten äußern können.
Das EU-Gericht erklärte zudem, der Beschluss, mit dem Großbritannien den übrigen EU-Staaten seine Austrittsabsichten mitgeteilt habe, und das fehlende Stimmrecht bestimmter britischer Staatsbürger hätten Gegenstand einer Klage vor einem Gericht des Vereinigten Königreichs sein können.
Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten beim höherrangigen EuGH vorgegangen werden.