Von Stefan Grobe
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Das Gericht der EU hat entschieden, dass Angestellte im Teilzeit-Elternurlaub Ausgleichszahlungen auf der Basis des Vollzeit-Gehalts erhalten müssen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Rechte von Eltern, besonders von Frauen, gestärkt.
Die Richter entschieden, dass Ausgleichzahlungen an Angestellte im Teilzeit-Elternurlaub auf der Basis ihres Vollzeit-Gehalts geleistet werden müssen.
Geklagt hatte eine Frau aus Frankreich, wo 96 Prozent der Angestellten im Elternurlaub Frauen sind.
Die nationale Regelung diskriminiere daher indirekt Frauen, so das Urteil.