Von Stefan Grobe
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EU-Gericht bestätigt Kennzeichnungspflicht für Waren aus von Israel besetzten Gebieten
Wein, Obst oder Gemüse aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet sein.
Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Israel als Ursprungsland anzugeben, wäre irreführend, da der Staat in diesen Gebieten nur "Besatzungsmacht" sei, erklärte das oberste EU-Gericht.
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