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EuGH erlaubt deutschen Balsamico

EuGH erlaubt deutschen Balsamico
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Von Stefan Grobe
Zuerst veröffentlicht am
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EuGH erlaubt deutschen Balsamico. Klage von italienischen Produzenten zurückgewiesen

In der Europäischen Union darf die Bezeichnung "Balsamico" für Essigprodukte verwendet werden, auch wenn diese nicht aus Italien stammen.

Das entschied der Europäische Gerichtshof und erlaubte damit einen deutschen Balsamico.

Geklagt hatte eine Gruppe von Herstellern aus der italienischen Provinz Modena.

Die Richter erklärten, geschützt sei nur der Name Aceto Balsamico di Modena, nicht aber das Wort Balsamico allein.

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