EuGH erlaubt deutschen Balsamico. Klage von italienischen Produzenten zurückgewiesen
In der Europäischen Union darf die Bezeichnung "Balsamico" für Essigprodukte verwendet werden, auch wenn diese nicht aus Italien stammen.
Das entschied der Europäische Gerichtshof und erlaubte damit einen deutschen Balsamico.
Geklagt hatte eine Gruppe von Herstellern aus der italienischen Provinz Modena.
Die Richter erklärten, geschützt sei nur der Name Aceto Balsamico di Modena, nicht aber das Wort Balsamico allein.