Hitzige Debatte im Bundestag: Merkel lehnt Änderungen an Ausgangssperre ab

Bundeskanzlerin Angela Merkel
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Von Euronews mit dpa
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Die Regierung will die bundesweite Corona-Notbremse schnell durch den Bundestag bringen. Regierungsparteien und Opposition lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch in der ersten Beratung.

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"Das Virus versteht nur die Sprache der Entschlossenheit", sagte Angela Merkel am Freitag vor den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Bundeskanzlerin hat für die bundesweite Notbremse geworben, gegen die sich starker Widerstand aus der Opposition regt.

Die Regierung will die bundesweite Corona-Notbremse und die dafür nötigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes schnell durch den Bundestag bringen. Heute fand die erste Lesung im Bundestag statt.

Jeder Tag zählt - Hilferufe von Intensivmedizinern

"Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen – wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?", fragte Merkel. "Wir dürfen Ärzte und Pfleger nicht alleine lassen. Alleine können sie den Kampf gegen das Virus in dieser dritten Welle auch mit bester medizinischer Kunst und dem aufopferungsvollsten Einsatz nicht gewinnen."

Sie sei sich sehr wohl bewusst, dass die Neuregelung harte Einschränkungen vorsehe. Nach 13 Monaten Pandemie sei aber klar: Das Virus verzeihe keine Halbherzigkeiten und kein Zögern.

FDP will Verfassungsbeschwerde einlegen

Regierungsparteien und Opposition lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch in der ersten Beratung. Die Opposition kritisierte vor allem die darin geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und forderte Änderungen am Gesetzentwurf. Die FDP drohte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgaben.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Weidel bezeichnete den Gesetzentwurf als ein alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens. Insbesondere die Ausgangssperren seien unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Mit dem Gesetz soll es künftig bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen geben. Überschreitet die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, müssen etwa Geschäfte geschlossen werden und es greifen Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr.

Schulen sollen ab einem Wert von 200 mit Ausnahmen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten dürfen. Bisher lagen solche Maßnahmen in der Verantwortung der Länder.

Die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte die Bundesregierung in Folge des Scheiterns der sogenannten Osterruhe auf den Weg gebracht.

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