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Können EU-Staaten Grenzkontrollen im Schengen-Raum einführen? Das sagt der EuGH

Der EuGH zu österreichischen Grenzkontrollen
Der EuGH zu österreichischen Grenzkontrollen Copyright  Matthias Schrader/Copyright 2019 The Associated Press. All rights reserved
Copyright Matthias Schrader/Copyright 2019 The Associated Press. All rights reserved
Von Stefan Grobe & Jorge Liboreiro
Zuerst veröffentlicht am
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Der EuGH hat über die langjährigen Kontrollen Österreichs mit Ungarn und Slowenien entschieden. Das Urteil: Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar.

In einem möglicherweise präzedenzsetzenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof das umstrittene Thema der Grenzkontrollen innerhalb des visafreien Schengen-Raums beleuchtet, eine Praxis, die während der Migrationskrise 2015 und erneut während des Ausbruchs des Coronavirus 2020 weit verbreitet war.

Der Rechtsfall bezieht sich auf Österreichs langjährige Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien, die erstmals im September 2015 verhängt wurden, um dem Land zu helfen, den Zustrom von Neuankömmlingen aus benachbarten Mitgliedstaaten zu kontrollieren.

Seitdem hat Wien die vorübergehende Maßnahme unter dem Vorwurf der Präsenz von „Sekundärbewegungen“ an seinen Außengrenzen systematisch verlängert.

Die Kontrollen dauern bis heute an, trotz eines deutlichen Rückgangs der irregulären Migration.

Diese wiederholten Erneuerungen haben den EuGH zu dem Schluss geführt, dass Österreichs Politik nicht mehr als ausnahmsweise „letztes Mittel“ genutzt wird und somit gegen EU-Recht verstößt.

Sehen Sie sich das Video oben an, um mehr über Grenzkontrollen zu erfahren.

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