Dieselgate: EuGH erleichtert Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern

Flaggen mit dem Mercedes-Logo vor einem Kundenzentrum in Sindelfingen
Flaggen mit dem Mercedes-Logo vor einem Kundenzentrum in Sindelfingen   -  Copyright  THOMAS KIENZLE/AFP
Von Stefan Grobe  & Ana Lazaro

Die Besitzer von Fahrzeugen, die mit Vorrichtungen zur Manipulation ihrer Emissionen ausgestattet sind, wie sie im "Dieselgate"-Skandal verwendet wurden, haben Anspruch auf eine Entschädigung. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Besitzer von Fahrzeugen, die mit Vorrichtungen zur Manipulation ihrer Emissionen ausgestattet sind, wie sie im "Dieselgate"-Skandal verwendet wurden, haben Anspruch auf eine Entschädigung.

So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rahmen eines Falles, in dem ein Privateigentümer gegen den Mercedes-Benz-Konzern geklagt hatte.

Der Kläger verlangt von dem Unternehmen eine Entschädigung für den Schaden, der ihm durch die Ausstattung des von ihm gekauften Dieselfahrzeugs mit einer illegalen Vorrichtung, dem so genannten "Thermofenster", entstanden ist.

Diese Technik ermöglicht es, die Reinigung der Abgase von Fahrzeugen in Abhängigkeit von der Außentemperatur zu steuern.

Im Juli 2022 hatte der Europäische Gerichtshof in einer separaten Entscheidung diese Praxis in den meisten Fällen für illegal erklärt.

Verbrauchersc hützer begrüßten das Urteil aus Luxembrug. "Wir hoffen, dass die Autohersteller nach dieser neuen Entscheidung in der Dieselgate-Saga nun allen Betroffenen eine Entschädigung ermöglichen werden", hieß es in einer Erklärung des Europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC gegenüber Euronews.

Mercedes Benz reagierte auf das Urteil gelassen. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es, nur der Schaden, der dem Käufer tatsächlich entstanden sei, sei relevant.

Es müsse sich um eine unrechtmäßige Abschalteinrichtung handeln, was im vorliegenden Fall bestritten werde.

Aber auch wenn es sich um einen Einzelfall handelt, könnte das Urteil eine sehr große Anzahl von Autofahrern betreffen.

In der Zwischenzeit muss das deutsche Gericht, das den Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen hatte, entscheiden, wie das Urteil umgesetzt werden soll.

Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft

Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt.

Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.

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