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Magdeburg: Hätte der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt verhindert werden können?

Der Boden ist mit Trümmern auf dem Weihnachtsmarkt übersät,wo am Freitagabend ein Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, in Magdeburg, Samstag, 21. Dezember 2024.
Der Boden ist mit Trümmern auf dem Weihnachtsmarkt übersät,wo am Freitagabend ein Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, in Magdeburg, Samstag, 21. Dezember 2024. Copyright  Michael Probst/Copyright 2024 The AP. All rights reserved
Copyright Michael Probst/Copyright 2024 The AP. All rights reserved
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die Puzzleteile fügen sich langsam zusammen - nun, da das Unglück geschehen ist. Es gab Warnungen in Bezug auf Taleb A.

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Dass Taleb A. ein praktizierender Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, angetan von Gewalt war, zeigt bereits das Foto, das er auf seinem Profil auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichte.

Das X-Profil des Täters, der am Freitag, 20.12.24 Menschen auf dem Magdeburger Weinachtsmarkt umfuhr. und teils tödlich verletzte.
Das X-Profil des Täters, der am Freitag, 20.12.24 Menschen auf dem Magdeburger Weinachtsmarkt umfuhr. und teils tödlich verletzte. X

Auf X, ehemals Twitter, erklärte er, Merkels "verbrecherisches Geheimprojekt sei es, Europa islamisieren zu wollen." Und er bedauerte, dass es keine Todesstrafe mehr gebe. Weiter schrieb er auf Englisch: "Aber wenn die Todesstrafe wieder eingeführt wird, verdient sie es, getötet zu werden."

Auch ein Hinweis darauf, dass seine Gesinnung auf die Tötung Andersdenkender abzielte - ein Zeichen für Radikalisierung.

Nach Informationen deutscher Nachrichtenagenturen hatte es zudem mehrere Warnhinweise an deutsche Behörden gegeben. Die Zeitschrift "Spiegel" schreibt von insgesamt drei Warnungen, die aus Riad, der Hauptstadt Saudi-Arabiens, an Deutschland erfolgt seien. Der Inhalt dieser Warnungen ist bis dato nicht genau bekannt, nur, dass sie extremistische Ansichten des Mannes betrafen.

Gefährderansprache war geplant

Auf X teilte ein Redakteur der "Welt" eine E-Mail, mit der eine Frau aus Saudi-Arabien die deutschen Behörden warnen wollte. Die Mail sei jedoch nicht an die Berliner Polizei gesandt worden, sondern an eine Polizeistation in der 7500-Einwohner-Gemeinde Berlin in New Jersey in den USA. Auf X gibt es auch Berichte darüber, dass die Frau vergeblich versucht haben soll, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu kontaktieren.

Taleb A. war den deutschen Behörden bekannt. Das Amtsgericht Rostock hatte ihn am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen. Grund war eine "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten".

Vor einem Jahr war versucht worden, eine Gefährderansprache durchzuführen, so Tom-Oliver Langhans, der Direktor der Polizei Magdeburg auf einer Pressekonferenz am Samstag. Einzelheiten zum Grund - und warum diese Ansprache letztendlich nicht stattfand - wollte die Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht mitteilen.

Eine Gefährderansprache ist ein verbaler Hinweis der Polizei an jemanden, der für andere zur Gefahr werden kann. Sie soll vermitteln, dass er unter besonderer Beobachtung steht und aus diesem Grund bei der Begehung von Straftaten mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko zu rechnen hat.

"Wenn Deutschland uns töten will, werden wir sie abschlachten"

Am 13. August postete er auf Arabisch auf seinem X-Profil: „Ich versichere Ihnen: Wenn Deutschland Krieg will, werden wir ihn haben. Wenn Deutschland uns töten will, werden wir sie abschlachten, sterben oder voller Stolz ins Gefängnis gehen.“

Wenn die Gewaltphantasien des Mannes ernst genommen worden wären, welche Maßnahmen hätten zur Verfügung gestanden, die Tat zu verhindern?

Im Strafrecht heißt es sinngemäß: Der Gesetzgeber kennt die Gewaltandrohung als eigenständigen Straftatbestand nicht, eine Gewaltandrohung wird jedoch gem. § 240 StGB als Nötigung mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu mit einer Maximalfreiheitsstrafe von drei Jahren strafrechtlich geahndet.

Sicherheitskonzept zu durchlässig?

Durch die in den letzten Jahren gestiegene Anschlagsgefahr wurden öffentliche Plätze in den deutschen Städten mit Pollern und Barrieren gesichert. Aber es gibt auch Rettungskorridore, und genau diese Wege hatte der Mann genutzt.

Die Zugänge zu Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mit Polizeifahrzeugen besetzt. Laut Polizei wurde der Täter nicht aufgehalten, weil er sich unauffällig verhielt und innerhalb der normalen Zone 30-Geschwindigkeitsgrenze fuhr. Dass er plötzlich beschleunigen und in die Menschenmenge rasen würde - damit hatte keiner der anwesenden Polizisten gerechnet.

Laut Langhans, dem Direktor der Polizei Magdeburg, hatte die Amokfahrt um 19:02 Uhr begonnen. Um 19:05 Uhr wurde der Mann von der Polizei gestoppt und festgenommen. Drei Minuten, in denen er 400 Meter fuhr, fünf Menschen tötete und 211 teils schwerst verletzte.

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