In Beiträgen in den sozialen Medien wird eine italienische Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr, die Leihmutterschaft im Ausland verbietet, genutzt, um gegen gleichgeschlechtliche Paare zu hetzen.
In einer Reihe von Social-Media-Posts, die in den letzten Wochen Millionen von Aufrufen und Tausende von Likes und Shares erhalten haben, wird behauptet, dass Italien gerade ein Gesetz eingeführt habe, das gleichgeschlechtlichen Paaren verbietet, Kinder durch eine Leihmutterschaft zu bekommen.
Viele der Beiträge enthalten Wörter wie "Breaking" und ein Sirenen-Emoji, um zu suggerieren, dass die Maßnahme gerade eingeführt wurde, während andere dazu auffordern, mitzuteilen, ob man das Gesetz unterstütze. Unter den Beiträgen sammeln sich Hass und Hetze gegen queere Menschen.
Die Posts zeigen in der Regel Fotos der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und eine LGBTQ+-Regenbogenflagge mit einem roten Kreuz oder einem Verbotszeichen.
Sie enthalten jedoch weder zusätzliche Informationen, noch Links zu Artikeln oder Regierungsmitteilungen.
Gesetzesänderung gilt seit Oktober
Tatsächlich hat Italien LGBTQ+-Personen verboten, Kinder durch Leihmutterschaft zu bekommen, aber nicht erst seit kurzem: Bereits im vergangenen Oktober hat die italienische Regierung Leihmutterschaft im Ausland unter Strafe gestellt. Kritiker bezeichnen die Gesetzesänderung als diskriminierend, da es gleichgeschlechtlichen Paaren einen der letzten gangbaren Wege, Eltern zu werden, verschließt.
Mit der Änderung wurde das bereits seit 2004 in Italien geltende Verbot der Leihmutterschaft auf italienischem Boden auf das Ausland ausgeweitet. Außerdem wurden Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von bis zu 1 Million Euro für Menschen eingeführt, die eine Leihmutterschaft in Ländern wie den USA oder Kanada anstreben, wo sie legal ist.
Das Verbot und seine Ausweitung gelten sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Paare. Streng genommen ist es also nicht ganz korrekt, von einem Verbot der LGBTQ+-Leihmutterschaft zu sprechen. Jedoch zielt das Gesetz unverhältnismäßig stark auf LGBTQ+-Paare ab, da ihnen in Italien zusätzlich sowohl die Hochzeit als auch die Adoption von Kindern verboten ist.
Das italienische Adoptionsrecht erlaubt in der Regel ausschließlich verheirateten heterosexuellen Paaren die Adoption. Da das Land gleichgeschlechtlichen Paaren nur die Eingehung von Lebenspartnerschaften erlaubt, sind sie damit standardmäßig von Adoptionen ausgeschlossen.
Ein kleiner Sieg vor dem Verfassungsgericht
Dennoch entschied das italienische Verfassungsgericht im Mai, dass zwei Frauen als Eltern in die Geburtsurkunde eines Kindes eingetragen werden können, und bestätigte, dass die elterlichen Rechte nicht auf die biologische Mutter beschränkt werden können.
Das Gericht entschied, dass es verfassungswidrig ist, wenn städtische Standesbeamte Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern die Anerkennung sowohl der biologischen Mutter als auch der Frau verweigern, die der medizinisch unterstützten Schwangerschaft ihrer Partnerin zugestimmt und die elterliche Verantwortung übernommen hat.
In der LGBTQ+-Gemeinschaft wurde das Urteil als Schritt in die richtige Richtung gefeiert, letztlich änderte es jedoch nichts an den strengen Gesetzen zur Leihmutterschaft. Außerdem waren männliche gleichgeschlechtliche Paare vom Urteil des Verfassungsgerichts ausgeschlossen.
Italien ist eines der wenigen EU-Länder, das die Leihmutterschaft im Ausland verbietet. Viele andere verbieten diese Praxis jedoch im Inland, darunter Frankreich, Deutschland und Spanien.
In Ländern wie Portugal, Griechenland und Belgien ist Leihmutterschaft dagegen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.