Nach dem deutsch-französischen Plan soll Kaja Kallas in der EU-Kommission eingreifen und mehr Zuständigkeiten erhalten. Ursula von der Leyen behält das letzte Wort in der Außenpolitik.
Deutschland und Frankreich bringen einen gemeinsamen Plan ins Spiel: Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas soll künftig direkt der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, unterstellt werden. Der Vorstoß ist Teil einer umfassenden Reform der Außenpolitik der Europäischen Union.
Über den Plan beraten die EU-Außenminister am Mittwoch bei einem informellen Treffen in Wicklow in Irland. Kallas leitet die Sitzung.
Das deutsch-französische Projekt soll eine der größten Schwächen der EU-Außenpolitik angehen: das institutionelle Stimmengewirr.
Nach der komplexen Architektur des Vertrags von Lissabon steht die Hohe Vertreterin an der Spitze des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS). Sie entwickelt, koordiniert und setzt die Außenpolitik im Namen der 27 Mitgliedstaaten um.
Zugleich ist sie eine der Vizepräsidentinnen der EU-Kommission.
Doch zentrale Politikfelder mit außenpolitischer Wirkung wie Handel, Energie, Klima und Migration liegen weitgehend bei der Kommission. Dem EEAS fehlt damit die materielle Schlagkraft am Verhandlungstisch. Auch die Erweiterung, ein weiteres stark geopolitisch geprägtes Feld, steuert die Kommission.
Diese Aufgabenteilung hat Ursula von der Leyen ermöglicht, ihre außenpolitische Rolle deutlich auszubauen. Das zeigte sich etwa in ihrer Reaktion auf Russlands großangelegte Invasion der Ukraine. Sie bereist zudem weltweit Länder, um politisch gewichtige Abkommen zu schließen.
Von der Leyens wachsender Einfluss sorgt in einigen Hauptstädten für Unmut. Kritiker werfen ihr gelegentlich „Überdehnung“ und einen „Griff nach der Macht“ vor, obwohl viele Staats- und Regierungschefs sie ausdrücklich ermutigen, bei globalen Krisen voranzugehen.
Die deutsch-französische Initiative sieht vor, Kallas stärker in die praktische Koordinierung der außenpolitisch relevanten Bereiche der Kommission einzubinden. Dazu zählen die Generaldirektionen für Entwicklungszusammenarbeit (DG INTPA), humanitäre Hilfe (DG ECHO), Verteidigungsindustrie (DG DEFIS) sowie die Beziehungen zu den Nachbarstaaten, die zwischen DG ENEST für Osteuropa und DG MENA für den Nahen Osten, Nordafrika und die Golfregion aufgeteilt sind.
Auch das wichtige Handelsressort könnte Teil der Neuordnung werden.
Zur Unterstützung der neuen Struktur entstünde eine eigene Abteilung für Außenpolitik. Früher hatte die Kommission bereits eine Generaldirektion für Außenbeziehungen (DG RELEX); sie ging 2010 im EEAS auf.
De facto bekäme Kallas damit deutlich mehr operative Verantwortung innerhalb der Kommission.
Langfristig stärkt die Reform vor allem von der Leyen. Als Kommissionspräsidentin bliebe sie die oberste Instanz – ähnlich wie eine Regierungschefin gegenüber einem Außenminister.
Der EEAS, den Kallas bislang eigenständig und getrennt von der Leyen leitet, würde dagegen an Gewicht verlieren. So soll das Risiko institutioneller Konflikte sinken.
Parallel dazu will der deutsch-französische Vorschlag den Einfluss der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Außenpolitik stärken.
Für die Reform müsste nicht der Vertrag von Lissabon geändert werden, sondern der Beschluss von 2010 (Quelle auf Englisch), mit dem der EEAS geschaffen wurde. Dafür ist Einstimmigkeit nötig.
Der Vorstoß kommt in einer Phase globaler Turbulenzen, die die Schwächen der EU-Außenpolitik offenlegt. Die Mitgliedstaaten sind sich einig, dass eine umfassende Reform nötig ist. Über den Weg dorthin herrscht jedoch noch keine Einigkeit.
Im Juni legte ein französisches Positionspapier drei Szenarien für die Neuausrichtung der Rolle der Hohen Vertreterin vor: Ihre Zuständigkeiten ausweiten, sie auf die Kommission übertragen oder sie den Mitgliedstaaten überlassen. Die beiden letzten Varianten würden das Amt faktisch entkernen.
Das Papier veranlasste Kallas dazu, die Mitarbeiter des EEAS mit einer Botschaft der Beruhigung anzusprechen. Anschließend forderte sie die Hauptstädte auf, eigene Vorschläge zur Stärkung des außenpolitischen Handelns vorzulegen.