Hätte die Lufthansa das Luftfahrtbundesamt von der Depression des Copiloten unterrichten müssen? In einem Bericht ist von Versäumnissen die Rede –
Lufthansa könnte für die Familien der getöteten amerikanischen Fluggäste höhere Entschädigungen zahlen müssen
Hätte die Lufthansa das Luftfahrtbundesamt von der Depression des Copiloten unterrichten müssen? In einem Bericht ist von Versäumnissen die Rede – die Lufthansa dementiert: Man sei der Informationspflicht gegenüber der Behörde nach damals geltendem Recht nachgekommen.
Von einer eventuellen Mitschuld der Lufthansa hängt auch die Höhe der Entschädigungzahlungen an die Opferfamilien ab. In Europa wird im Vergleich zu den USA jedoch in der Regel kein Schmerzensgeld an Hinterbliebene gezahlt, erklärt der Jurist und Experte für Luftrecht, Elmar Giemulla: “Sollte die Lufthansa sich bezüglich des Piloten falsch verhalten haben, könnte sie für die Familien der getöteten amerikanischen Fluggäste höhere Entschädigungen zahlen müssen. Ein amerikanischer Richter könnte die Lufthansa sogar zu einem sogenannten “Strafschadenersatz” verurteilen – alles natürlich abhängig davon, wie schwer der Richter die Schuld der Lufthansa einstuft”.
Bisher soll die Lufthansa an die Opferfamilien eine Soforthilfe von 50.000 Euro ausgezahlt haben. Weitere Entschädigungen werden gewöhnlicherweise mit den Hinterbliebenen einzeln – und außergerichtlich – verhandelt.
Die Absturzstelle in den französischen Alpen soll in den kommenden Tagen dekontaminiert werden.