Karlsruhe: Energiekonzernen stehen durch Atomausstieg Entschädigungen zu

Die deutsche Bundesregierung muss Energiekonzerne nach dem beschleunigten Atomausstieg entschädigen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Demnach steht den Unternehmen für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte ein angemessener Ausgleich zu. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth sagte:“Wir werden jetzt innerhalb der Bundesregierung das Urteil sorgfältig bewerten und analysieren. Am Ende der gesetzten Frist im Juni 2018 werden wir das Gesetz reformieren, um diesen geringfügigen Unzulänglichkeiten Rechnung zu tragen.”
Dem Urteil zufolge ist die Gesetzesnovelle zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Es fehle aber eine “verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung”.“Das heißt Vertrauensschutz und Investitionsschutz,” sagte Eon-Rechtsberater Rupert Scholz.“Also hier sind einige Verfassungsverstöße festgestellt worden und hier muss der Gesetzgeber reagieren. Insofern ist das für die Unternehmen ein durchaus sachgerechtes Urteil.”_
Geklagt hatten die drei Unternehmen Eon, Vattenfall und RWE. Mit der Entscheidung wird den Konzernen kein Geld zugesprochen. Sie bildet aber die Grundlage für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. Denkbar sind etwa Laufzeitverlängerungen für einzelne Kraftwerke. Wer wie viel für Atomausstieg, Endlagerung und Rückbau der Meiler zahlen muss, wird sich also erst vor Gericht oder am Verhandlungstisch entscheiden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut
Verfassungsrichter haben Urteil mit Augenmaß gefällt: Atomausstieg korrekt, Entschädigung nötig – aber nur begrenzt https://t.co/9bmAFKfZOz
— Jürgen Flauger (@Juergen_Flauger) 6 December 2016
BM #Hendricks zum heutigen Urteil des #BVerfG über Klagen der Atomkonzerne gegen #Atomausstieg: https://t.co/2VYeU1OXzu
— BMUB (@bmub) 6 December 2016