Getöteter Fahrradfahrer: Saudischer Diplomat bleibt ohne Strafe

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Von Euronews mit DPA
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Der tödliche Unfall eines Radfahrers mit einem saudischen Diplomaten in Berlin hat politische Konsequenzen. Das Auswärtige Amt schickte eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme. Weitere Schritte könnten aber erst ergriffen werden, wenn die polizeiliche Ermittlung vorliege, heißt es aus dem Ministerium.

Der 50-jährige saudische Diplomat stand am Dienstag im Berliner Stadtteil Neukölln mit seinem Sportwagen im absoluten Halteverbot auf einem Radweg und riss abrupt die Tür auf. Ein 55-jähriger Radfahrer prallte dagegen. Er starb am Mittwoch im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen. Er trug nach Polizeiangaben keinen Helm.

An der Unfallstelle kamen laut dem Berliner Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Hunderte Menschen zu einer Mahnwache am Unfallort zusammen.

In trauer mit dem Angehörigen. Mahnwache für getöteten Radfahrer in der Hermannstraße pic.twitter.com/pM1Q6RcZdI

— ADFC Berlin e.V. (@ADFC_Berlin) 15. Juni 2017

Die Botschaft Saudi-Arabiens teilte mit, man habe mit großer Bestürzung von dem tragischen Verkehrsunfall erfahren. „Wir stehen dazu in engem Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Im Namen der saudischen Botschaft möchten wir den Angehörigen des Verstorbenen unser tief empfundenes Beileid aussprechen“, heißt es weiter.

Normalerweise nehme die Polizei nach einem solchen Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung auf, sagte ein Sprecher. In diesem Fall bliebe es aber bei einer Unfallaufnahme für Versicherungszwecke. Ein Strafverfahren ist wegen Immunität des Diplomaten ausgeschlossen.

Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie stehen unter besonderen Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können.

Geregelt ist das im sogenannten Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) von 1961. Darin ist festgelegt, dass ein Diplomat „Immunität vor der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats“ genießt.

Das Auswärtige Amt versicherte aber, dass es Einzelfällen immer wieder nachgehe. Das Amt weise einzelne Botschaften regelmäßig auf die Pflicht zur Beachtung inländischer Gesetze hin. Auch Diplomaten seien „ungeachtet ihrer Privilegien verpflichtet, die im Empfangsstaat geltende Rechtsordnung zu beachten“.

Die Zahl der in Berlin gezählten Verkehrsdelikte von Diplomaten steigt seit Jahren. Allein 2016 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts 22 880 Delikte gezählt.

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