Neu Delhi: Datenschutz als Grundrecht verankert

Der Oberste Gerichtshof in Indien hat Datenschutz einstimmig zum Grundrecht erklärt. Damit ging nach Angaben der Klägeranwälte ein jahrelanger Rechtsstreit um ein nationales Indentifizierungsprogramm für Bürger zuende.
Anwalt Prashant Bushan sagte nach dem Urteil über die Konsequenzen des Richterspruchs:“Jedes Gesetz mit der Absicht der Einschränkung dieses Grundrechts muss jetzt juristisch geprüft werden. Das bedeutet, das ein Gericht beurteilen muss, ob ein Gesetz begründete Einschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz mit sich bringen wird oder nicht.”
Durch ein staatliches Programm sind eine zwölfstellige Identifikationsnummer sowie ein Personalausweis mit allen Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten eingeführt worden. Die Angaben sind unter anderem mit Banken und Steuererklärungen verknüpft. Über eine Milliarde Inder sind bereits auf diese Weise registriert. Kritiker befürchten Missbräuche und Datendiebstahl.
“India’s top court declares privacy as basic right, in ruling seen to limit national ID plan” #privacyhttps://t.co/M6IxOMxxSH
— CP-Union.com (@CP_Union) 24 août 2017
Privacy is now a fundamental human right in India https://t.co/WO2DzG8YJJ
— Evening Standard (@standardnews) 24 août 2017