Köln: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Mohammad A.

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Von Euronews
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Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Syrer Mohammad A. wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof aufgenommen. Ihm wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

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Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den 55jährigen Syrer Mohammad A. wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof aufgenommen. Ihm wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Allerdings haben die Sicherheitsbehörden bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Geiselnehmer von Köln um einen Islamisten handeln würde.

"Ausreichende Hinweise auf radikal-islamistischen Hintergrund"

Aus Sicht der Bundesanwaltschaft liegen aber "zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor. Sie ergeben sich unter anderem aus Zeugenangaben. Danach soll der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll er geäußert haben, dass er Mitglied des sogenannten Islamischen Staates sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle."

Bisher ist der Syrer nicht als Islamist aufgefallen, laut Sicherheitsbehörden wäre er mit 55 Jahren für einen islamistischen Attentäter schon relativ alt, in der Regel handele es sich um junge Männer. Ebenfalls untypischerweise soll der Verdächtige Passanten zufolge gerufen haben, dass er zur Terrorgruppe Daesh gehöre. „Daesh“ ist der arabische Name für die Terrormiliz „Islamischer Staat“, wird aber von IS-Kämpfern nicht zur Selbstbezichtigung genutzt.

Kein Unbekannter bei der Kölner Polizei

Der Stadt Köln sei bekannt gewesen, dass Mohammad A. sich in den vergangenen Jahren mehrfach strafbar gemacht hat. 13 Mal fiel er auf, unter anderem wegen Ladendiebstahls, eines Rauschgiftdelikts und Betrugs. Diese Strafbarkeit führt aber nicht zu einer Ausreisepflicht, die Stadt Köln sei an eine Entscheidung des BAMF gebunden. Die Stadt selbst hätte den Flüchtling nur ausweisen können, wenn dieser eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe erhalten hätte.

Verwirrter Einzeltäter oder gibt es Hintermänner?

Die Bundesanwaltschaft will insbesondere klären, "ob der Beschuldigte das Attentat als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates oder einer anderen terroristischen Vereinigung begangen hat oder aber unmittelbar vor oder während der Tat zu einem Mitglied einer Terrororganisation in Kontakt oder unter deren Einfluss stand. Auch wird der Frage nachgegangen, ob bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren."

Ein Bruder und der Sohn des Täters leben ebenfalls in Deutschland. Beide sind offenbar schon vernommen worden, weitere Einzelheiten gab die Polizei dazu nicht bekannt. Die Frau des Geiselnehmers lebt noch in Syrien, zwei Einreiseanträge von ihr sind bislang von den zuständigen Behörden abgelehnt worden.

Köln hat Glück gehabt

Mohammad A. hatte große Mengen Benzin über den Boden des Schnellrestaurants am Hinterausgang des Kölner Bahnhofs gekippt und angezündet. Eine Tasche mit weiterem Brandbeschleuniger und Gaskartuschen warf der Täter ebenfalls in das Restaurant. Eine weitere Explosion blieb jedoch aus. Der Schaden wäre beachtlich gewesen: Die Kartuschen waren mit Stahlkugeln präpariert, was die Wirkung verstärkt hätte.

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