Hornkuh-Kämpfer Armin Capaul: Initiative für "ewige Winterzeit"

Hornkuh-Kämpfer Armin Capaul: Initiative für "ewige Winterzeit"
Von Euronews
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In der Schweiz fordert die Initiative "Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung" eine Abstimmung über das Ende der Sommerzeit.

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Der Schweizer Bergbauer Armin Capaul wurde bekannt, als er sich für Kühe mit Hörnern einsetzte. Jetzt hat er ein neues Thema gefunden: Capaul kämpft gegen die Sommerzeit. Zu seinen Mitstreitern gehören Yvette Estermann und Lukas Reimann, beide sind Nationalräte der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Capaul argumentiert, die Zeitumstellung bedeute für Tiere und Menschen eine Belastung.

Der Schweizer Bundesrat ist gegen die Abschaffung der Sommerzeit. Man wolle verhindern, dass gegenüber den Nachbarländern eine Zeitverschiebung bestehe, heißt es. 1980 gab es das bereits: Damals verzichtete die Schweiz darauf, die Sommerzeit einzuführen, die Nachbarn taten es aber. Laut Bundesrat litt die Wirtschaft darunter.

Für die "Normalzeit"

Das Europäische Parlament ist für eine Abschaffung der Zeitumstellung ab dem Jahr 2021. 410 Abgeordnete stimmten Ende März für ein Ende der Umstellung, 192 dagegen, es gab 51 Enthaltungen. Jetzt sind die EU-Mitgliedsländer an der Reihe. Eine europaweite Umfrage ergab, dass sich eine Mehrheit wünscht, dauerhaft die Sommerzeit zu haben. Die Urheber der Initiative "Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung" sehen das anders: Sie bevorzugen die Winterzeit - oder Normalzeit, wie sie es nennen. Capaul sagt aus eigener Erfahrung, Landwirten bringe die Sommerzeit nichts.

Bis 9. Oktober bleibt Capaul und Mitstreitern Zeit, um die notwendigen 100.000 Unterschriften zu sammeln, damit über ihre Initiative abgestimmt wird. Capauls Hornkuh-Initiative wurde im November mehrheitlich abgelehnt. Rund 45 Prozent der Stimmbürger unterstützten seinen Kampf für Kühe mit Hörnern an den Urnen - das wurde als Achtungserfolg eingestuft, reichte aber nicht. Bei der Initiative gegen die Zeitumstellung erhofft er sich mehr als einen Achtungserfolg.

Die Initiative im Wortlaut

Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung'

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 125 Abs. 2

2 In der Schweiz gilt ganzjährig die mitteleuropäische Zeit. Es gibt keine Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit und umgekehrt.

Art. 197 Ziff. 122

12. Übergangsbestimmung zu Art. 125 Abs. 2 (Messwesen)

Der Gesetzgeber erlässt die Ausführungsbestimmungen per 1. Januar des Jahres nach Annahme von Artikel 125 Absatz 2 durch Volk und Stände.

1 SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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