Der Fersehmoderator hatte eine Unterlassungsklage gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel angestrebt, weil sie Teile aus Böhmermanns Schmähgedicht "bewusst verletzend" nannte.
Im Streit um Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" ist eine Unterlasssungsklage des TV Moderators gegen das deutsche Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen worden. Damit scheiterte der Moderator mit seiner Forderung, Merkel uzu verbiten, sein Schmähgedicht gegen den den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die Klage als unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Das Kanzleramt hatte ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen, Merkel hatte ihre Äußerung als Fehler bezeichnet.
Mit seinem "Schmähgedicht" hatte der 38-Jährige 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" für Furore gesorgt. Darin hatte er den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beleidigt und für einen diplomatischen Eklat zwischen der Türkei und Deutschland gesorgt. Die Türkei hatte die Einleitung rechtlicher Schritte verlangt. Die Bundesregierung gab dieser Forderung nach.
Ein Strafverfahren wegen "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes" gegen den 38-Jährigen wurde im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.