Sterbehilfe: Urteil in Deutschland - Spanien plant Legalisierung

Lola Dorado (links) und ein ebenfalls an einer Motoneuron-Erkrankung leidender Freund von ihr
Lola Dorado (links) und ein ebenfalls an einer Motoneuron-Erkrankung leidender Freund von ihr Copyright euronews
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Von Laura Llach mit dpa
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In Deutschland soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für mehr Klarheit beim Thema Sterbehilfe sorgen. Spanien steht vor der Legalisierung.

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Lola Dorado kann nicht ohne Gehhilfe laufen, ist auch sonst körperlich stark eingeschränkt und braucht ein Beatmungsgerät. Aber die Spanierin schätzt sich glücklich, denn reden kann sie noch.

Dorado leidet an einer Form der Motoneuron-Erkrankung. Bei PatientInnen, die davon betroffen sind, sind Nervenzellen in Gehirn und Rückenmark erkrankt, was zu Lähmungen, Muskelabbau, Sprech-, Schluck- und Atemstörungen führen kann. Die Lebenserwartung erkrankter Menschen liegt in der Regel zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Dorado sagt, sie schätze sich glücklich, einen langsamen Krankheitsverlauf zu haben. Sie versucht, jeden Tag zu genießen. "Es gibt Erkrankte, die können nicht mehr sprechen, lachen oder jemanden umarmen", sagt sie gegenüber euronews. Bei ihr ist es noch nicht so weit. "Noch habe ich Lebensqualität", so Dorado. "Aber ich weiß nicht, ob ich weiterleben will, wenn ich irgendwann nur noch meine Augen bewegen kann."

Sterbehilfe: In vier europäischen Ländern erlaubt

Lola Dorado möchte irgendwann selbstständig darüber entscheiden, aus dem Leben zu gehen. In Spanien ist dies möglicherweise bald möglich. Die neue linke Regierung aus Sozialisten und Unidas Podemos will Sterbehilfe legalisieren - Spanien wäre damit nach der Schweiz, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das fünfte Land in Europa, das eine solche Regelung hat. Auch Portugal ist dabei, Sterbehilfe zu legalisieren.

Vor wenigen Wochen stimmte das Parlament in Madrid für das Gesetz, das noch vom Senat bestätigt werden muss. Unheilbar kranke Menschen sollen so auf Kosten des staatlichen Gesundheitssystems Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Zudem soll das bislang geltende Verbot medizinischer Suizidbeihilfe ab­geschafft werden. Es wird damit gerechnet, dass die Regelung in den kommenden Monaten verabschiedt wird.

Deutschland: Ist Verbot "geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung" verfassungskonform?

Auch in Deutschland wird das Thema immer wieder diskutiert, Am Mittwoch steht dazu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Die Karlsruher RichterInnen entscheiden, ob Paragraf 217 des Strafgesetzbuches mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Regelung verbietet seit 2015 die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" und bestraft sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen. Es dürfe nicht so weit kommen, dass die Suizidhilfe als normale Behandlungsoption erscheine, hieß es damals in dem Gesetzentwurf, der sich durchsetzte. Das könnte Alten und Kranken, die niemandem zur Last fallen wollen, ein fatales Signal senden.

Doch Paragraf 217 spaltet. Kranke, Sterbehilfevereine und Mediziner klagten gegen die Regelung. Denn "geschäftsmäßig" heißt nicht, dass Geld im Spiel sein muss. Es bedeutet im Juristendeutsch so viel wie "auf Wiederholung angelegt".

Unter Palliativmedizinern weckt das die Angst, sich strafbar zu machen. Wenn sie Schwerstkranken Opiate zur Linderung in potenziell tödlichen Dosen mit nach Hause geben. Oder beim "Sterbefasten" Menschen begleiten, die nichts mehr essen und trinken wollen. In besonders krassen Fällen, in denen die Palliativmedizin an Grenzen stößt, würden manche Ärzte gerne auch mehr tun. Er wünsche sich die Freiheit, als letzte Option ein Mittel zur Verfügung zu stellen, sagt der Stuttgarter Arzt Dietmar Beck, der mit in Karlsruhe klagt. 

Bundesärztekammer gegen Öffnung

Die Bundesärztekammer hingegen warnt vor einer Öffnung. "Es ist nicht weit von der oralen Tablettengabe zur qualitätsgesicherten, intravenösen, sicheren Gabe tödlich wirkender Medikamente", sagt der damalige Präsident Frank Ulrich Montgomery auf dem Ärztetag 2019. "Und von dort ist es dann nur noch ein sehr kleiner Schritt zur Euthanasie."

Die Bevölkerung in Deutschland steht Sterbehilfe eher offen gegenüber. Laut einer von der ARD in Auftrag gegebenen Umfrage lehnen 67 Prozent der Befragten Paragraf 217 ab. Dem Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap zufolge findet fast die Hälfte (46 Prozent) der Befragten, dass Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein sollte. 37 Prozent ist dafür, aktive Sterbehilfe zu legalisieren. 12 Prozent lehnen Sterbehilfe demnach grundsätzlich ab.

Spanien: Ärzte mehrheitlich für Legalisierung von Sterbehilfe

Laut Umfragen der vergangenen Jahre ist das Stimmungsbild in der Bevölkerung in Spanien ähnlich. Ärzte sind Meinungsforschern zufolge zu 70 Prozent dafür, Sterbehilfe zu legalisieren. In Portugal ist die Bevölkerung gespalten. 

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