Ist das legal? Airlines in Europa verweigern Kunden Rückerstattung

Eine Reisende schiebt ihren Koffer durch einen leeren Gang am Frankfurter Flughafen, 12. März 2020.
Eine Reisende schiebt ihren Koffer durch einen leeren Gang am Frankfurter Flughafen, 12. März 2020. Copyright Andreas Arnold/dpa via AP
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Von Oliver Whitfield Miocic
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Rund eine Million Flüge wurden in der Coronavirus-Krise bisher gestrichen. Doch nur in den seltensten Fällen haben Kunden ihre Kosten für nicht durchgeführte Flüge erstattet bekommen. Ist das legal?

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Europäische Fluggesellschaften weigern sich, Kunden, deren Flüge wegen EU-Vorschriften im Zuge der Coronavirus-Pandemie gestrichen wurden, Rückerstattungen zu gewähren.

Laut Regeln der Europäischen Union, sollen Reisende innerhalb von sieben Tagen eine Rückerstattung erhalten. Doch die Mehrheit der Fluggesellschaften verweigert die Rückerstattung und bietet stattdessen Reisegutscheine oder eine kostenlose Umbuchung an.

Und das trotz massiver Rettungsaktionen der nationalen Regierungen für Fluggesellschaften.

Air France wurde ein Darlehen in Höhe von 7 Milliarden Euro gewährt. Kunden aber wird gesagt, dass sie ein Jahr warten müssen, bevor sie ihr Geld zurückerhalten können.

Ein Air-France-Sprecher sagte Euronews: "Angesichts der mangelnden Vorausschau hinsichtlich des Datums, an dem eine auch nur mäßige Erholung des Flugbetriebs eintreten könnte, hält Air France derzeit an der Politik der aufgeschobenen Rückerstattung von Flugtickets, die infolge der Covid-19-Krise storniert wurden, fest.

Dasselbe gilt für die KLM, eine Partnerairline von Air France. Die niederländische Regierung hat eine Rettungsaktion in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro angeboten.

Easyjet, das sich von der britischen Regierung eine Rettungsaktion in Höhe von 686 Millionen Euro gesichert hat, sagt Kunden erhalten eine Rückerstattung, indem sie die Support-Hotline anrufen. Doch Passagiere beschweren sich über lange Wartezeiten.

Ein Vertreter sagte: "Kunden auf annullierten Flügen können kostenlos auf einen alternativen Flug umbuchen oder online einen Gutschein über den Wert ihrer Buchung erhalten oder eine Rückerstattung über unser Kontaktzentrum beantragen.

EU-Richtlinien

Im März veröffentlichte die EU Richtlinien, in denen bekräftigt wird, dass Kunden Anspruch auf Rückerstattungen haben.

"Wenn der Beförderer einen Gutschein vorschlägt, kann dieses Angebot nicht das Recht des Passagiers beeinträchtigen, sich stattdessen für eine Rückerstattung zu entscheiden", hieß es darin.

EU-Kommissarin für Transport, Adina Vălean, deutete an, dass die EU einschreiten könnte: "Wir beobachten weiterhin die sich rasch entwickelnde Situation, und wenn nötig, werden weitere Schritte unternommen werden".

Eine Million Flüge gestrichen

Die Fluggesellschaften sind von der COVID-19-Krise schwer gebeutelt. Nach Angaben der Eurogruppe des paneuropäischen Flugverkehrskontrollnetzes gibt es 87% weniger Flüge als um diese Zeit im letzten Jahr, und seit Beginn der Krise wurden eine Million Flüge gestrichen.

Der Internationale Luftverkehrsverband, der die Interessen der Fluggesellschaften vertritt, schätzt den Schaden auf Seiten der Kunden auf 32,3 Milliarden Euro.

In einem Blog auf der Website der IATA sagte der CEO der Organisation, Alexandre de Juniac, dass die Fluggesellschaften es sich nicht leisten könnten, die riesige Summe zurückzuzahlen: "Ich unterstütze die Fluggesellschaften (und unsere Partner in der Reise- und Tourismusbranche) in ihrer Forderung an die Regierungen, sofortigen Rückerstattungen zunächst aufzuschieben.

Verbrauchergruppen sagen jedoch, dass die Kunden ihr Geld jetzt zurück brauchen.

Unter dem Hashtag #RefundPassengers sammelt eine Verbraucherinitiative Geschichten von Personen deren Flüge gestrichen aber nicht rückerstattet wurden.

Kunden wollen Rückzahlung

Eine Möglichkeit für Reisende mit Flugverbot, die Kosten für eine stornierte Reise wieder hereinzuholen, ist die Rückbuchung über ihre Kreditkarten. Das Europäische Verbraucherzentrum in Frankreich sagt, dass Kunden von ihrem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verlangen können, wenn ein Unternehmen nicht die Dienstleistung erbringt, für die Sie bezahlt haben.

"Versuchen Sie zunächst, eine Lösung direkt mit dem Händler zu finden, wenn möglich schriftlich. Wenn der Händler nicht reagiert, sich weigert, Ihnen den Betrag zurückzuerstatten oder mit der Lieferung fortzufahren, oder wenn der Händler in Konkurs geht, wenden Sie sich mit einer Streitigkeit an den Kreditkartenherausgeber und/oder Ihre Bank. Wenn Ihr Kreditkartenaussteller oder Ihre Bank sich weigert, Ihnen den Betrag zu erstatten, wenden Sie sich an einen Bankmediator.

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