Schweden: Neues Einwanderungsgesetz bestätigt verschärfte Regeln

Trotz Protesten ist in Schweden das neue Einwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wird die begrenzte Aufenthaltserlaubnis die Regel. Wer in Schweden bleiben will, muss zunächst in den meisten Fällen drei Jahre im Land gelebt haben und unter anderem nachweisen können, dass er oder sie selbst für den Lebensunterhalt sorgen kann. Angehörige bekommen ebenfalls zunächst nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht und müssen von der bereits in Schweden lebenden Person versorgt werden.
Dazu Anna Lindblad von der schwedischen Einwanderungsbehörde: "Es ist nicht schwieriger geworden, in Schweden Asyl zu bekommen, weil diese Regeln von EU-Gesetzen und UN-Verträgen bestimmt werden. Aber die Aufenthaltsberechtigungen werden kürzer."
Zugeständnis an Rechtspopulisten
Das schwedische Parlament bestätigte damit eine vorübergehende Regelung, die seit 2016 in Folge der Flüchtlingskrise von 2015 galt. Bis dahin hatte Schweden eine sehr liberale Flüchtlingspolitik. Die die unbegrenzte Aufenthaltsdauer war die Regel.
Die Verabschiedung des neuen Gesetzes gilt als Erfolg der Schwedendemokraten und als Dammbruch gegenüber den Forderungen der Rechtspopulisten. Auch in anderen skandinavischen Ländern gewannen stark nationalistische Parteien in den vergangenen Jahren an Einfluss.