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Prozess gegen mutmaßliche IS-Dschihadistin Leonora M. (22) in Halle

Lager Al Hol für mutmaßliche IS-Dschihadisten aus Europa in Syrien 2019
Lager Al Hol für mutmaßliche IS-Dschihadisten aus Europa in Syrien 2019 Copyright  AP Photo
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Von Kirsten Ripper & Euronews mit AFP, dpa
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die Angeklagte war als 15-Jährige nach Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. 2020 wurde sie nach Deutschland zurückgeholt.

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Unter Ausschluss der Öffentlichkeit - zum Schutz der Angeklagten - hat in Halle in Sachsen-Anhalt der Prozess gegen die IS-Heimkehrerin Leonora M. begonnen. Die inzwischen 22-Jährige war als Drittfrau mit einem deutschen IS-Anführer verheiratet. Die Ehe arrangiert hatte offenbar übers Internet die Erstfrau des Dschihadisten, eine Französin, die in Leipzig Deutsch gelernt hatte.

Leonora M. soll für den sogenannten Islamischen Staat im syrischen Rakka andere Frauen ausgehorcht und eine Jesidin als Sklavin ausgenutzt haben. Neben der Zugehörigheit zu einer terroristischen Vereinigung wird ihr der Waffenbesitz zur Last gelegt.

Oberstaatsanwalt Holger Schneider-Glockzin erklärt: "Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft reiste die Angeklagte als 15-jährige nach Syrien und schloss sich dort dem sogenannten Islamischen Staat an. Sie heiratete dort einen Deutschen, der für die Vereinigung tätig war und arbeitete auch selbst für den IS. Zeitweise verfügte sie über ein Sturmgewehr und eine Schusswaffe, um ihre Zugehörigkeit zum IS zu demonstrieren."

Im Dezember 2020 waren Leonora M. und ihre beiden Töchter in einer Geheimoperation des Außenministeriums zusammen mit anderen deutschen Frauen und Kindern aus einem Lager in Nordsyrien nach Deutschland zurückgeholt worden. Die jetzt Angeklagte und ihr Mann hatten sich zuvor - als die IS-Dschihadisten immer mehr Terrain verloren - den kurdischen Streitkräften ergeben.

Seit Januar 2021 ist Leonora M. in Deutschland auf freiem Fuß. Beim Prozess geht es auch darum, ob die Zeit, die sie im Straflager in Syrien verbrachte, auf ihre Strafe in Deutschland angerechnet werden kann.

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