EuGH-Urteil: Datenvorratsspeicherung in Deutschland verstößt gegen EU-Recht

Passant vor dem EuGH in Luxemburg
Passant vor dem EuGH in Luxemburg Copyright Geert Vanden Wijngaert/Copyright 2017 The Associated Press. All rights reserved.
Von Euronews mit dpa
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Die deutschen Gesetze zur Regelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Das urteilte der Europäische Gerichtshof an diesem Dienstagmorgen.

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Die deutschen Gesetze zur Regelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Dienstagmorgen. Die Richter machten klar, dass anlass- und unterschiedslose massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten der Kommunikation nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sei. 

Besteht allerdings eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit, ist die Vorratsdatenspeicherung, einschließlich der IP-Adressen, gerechtfertigt. Mit seinem Urteil folgt der EuGH seinen früheren Entscheidungen, in denen er nationalen Regelungen einen Riegel vorschob oder sie deutlich einschränkte.

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung schwelt seit Jahren. Kritiker:innen sehen in ihr einen herben Eingriff in die Privatsphäre der Bürger:innen. Befürworter:innen argumentieren, sie sei ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus.

Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit der Bundesnetzagentur mit dem Internetprovider SpaceNet und der Telekom. Die Konzerne weigerten sich, bestimmte Daten für den Zugriff der Behörden aufzubewahren, darunter den Zeitpunkt und die Parteien eines Telefonats, und die IP-Adresse, mit der User:innen im Netz unterwegs waren.

Nach einem Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde das Gesetz 2017 außer Kraft gesetzt, noch bevor es überhaupt landesweit in Kraft treten konnte.

Nach dem heutigen Urteil des EuGH geht der Fall zurück an das Bundesverwaltungsgericht, das dann feststellen muss, das die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Die Bundesregierung muss dann die existierende Regelung neu überarbeiten.

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