Gerichtshof der EU: Verwaltungen dürfen Mitarbeitern religiöse Symbole verbieten

Der Gerichtshof der EU in Luxemburg
Der Gerichtshof der EU in Luxemburg Copyright AP
Copyright AP
Von euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Allerdings stehe es Verwaltungen auch frei, diese zu erlauben, so der Präsident des Gerichtshofs in Luxemburg.

WERBUNG

Jede Verwaltung in der Europäischen Union kann ihren Beschäftigten das Tragen von Symbolen religiöser oder philosophischer Überzeugungen verbieten.

Diese Klarstellung hat nun der Gerichtshof der Europäischen Union getroffen. Anlass war ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht im belgischen Lüttich. Der Fall: Einer Dienstleiterin war das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz verboten worden.

Sichtbare Zeichen dürfen verboten werden

"Eine interne Regelung einer Gemeindeverwaltung, die es den Mitarbeitern generell und unterschiedslos verbietet, am Arbeitsplatz sichtbar Zeichen zu tragen, die insbesondere philosophische oder religiöse Überzeugungen offenbaren, kann durch den Willen dieser Verwaltung gerechtfertigt sein", so der Präsident des Gerichtshof der EU, Koen Lenaerts. 

Der Präsident des Gerichtshofs der EU stellte jedoch klar, dass öffentliche Stellen diese Symbole durchaus auch genehmigen könnten. 

Nationale Urteile müssen EU-Richtlinien entsprechen

Jeder Mitgliedstaat verfüge hinsichtlich der Neutralität über einen gewissen Ermessensspielraum.

Es sei Sache der nationalen Gerichte, die jeweiligen Streitigkeiten im Einklang mit der europäischen Richtlinie der "Gleichbehandlung aller Menschen in Beschäftigung und Beruf" zu entscheiden.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Besuch in der Mongolei: Papst Franziskus ruft zu Harmonie zwischen Religionen auf

Charles III. feiert seine Krönung mit allen Religionen

Glauben in Europa: immer mehr Menschen ohne Religionszugehörigkeit