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"Ausländer raus": Verfahren wegen des Skandals auf Sylt eingestellt

DATEI- Spaziergaenger passieren am Mittwoch, 28. Feb.2001, bei ihrem Ausflug entlang der Nordsee die Roten Klippen zwischen Kampen und Wenningstedt auf Sylt.
DATEI- Spaziergaenger passieren am Mittwoch, 28. Feb.2001, bei ihrem Ausflug entlang der Nordsee die Roten Klippen zwischen Kampen und Wenningstedt auf Sylt. Copyright  AP Photo
Copyright AP Photo
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Rassistische Gesänge und Nazi-Gesten in der Sylter Bar "Pony" sorgten für einen bundesweiten Skandal. Die strafrechtliche Untersuchung ist nun abgeschlossen.

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Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat ihre Ermittlungen wegen möglicher fremdenfeindlicher Aktivitäten bei einer Party auf Sylt im Jahr 2024 eingestellt.

Es wurde gegen vier Personen ermittelt. Das Verfahren gegen drei Personen wurde eingestellt, eine Person wurde jedoch wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, in diesem Fall eines Hitlergrußes, angeklagt.

Die Party Mitte Mai 2024 sorgte in Deutschland für einen Skandal: In den sozialen Medien waren Videos aufgetaucht, in denen eine Gruppe von Feiernden auf der Insel "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" skandierten.

Die Gruppe auf der deutschen Partyinsel zeigte die vier Personen, die angeklagt waren, beim Trinken und Tanzen zu dem 2001 erschienenen Hit L'amour Toujours des italienischen Musikers Gigi D'Agostino.

Sie ersetzten den unpolitischen Text durch die Nazi-Parole. Ein Teilnehmer, der Gläser mit Aperol, Rosé und Champagner in der Hand hielt, hob seinen rechten Arm und streckte ihn zum "Hitlergruß" aus.

Mit der anderen Hand formte er einen sogenannten "Hitlerbart".

Slogan: Keine Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Flensburg erklärte am Montag, dass das Rufen der Parolen "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" nicht den Strafbestand der Volksverhetzung erfülle.

Das Lied sei als "Meinungsäußerung" in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt, so die Juristen.

"Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollte", so die Staatsanwaltschaft Flensburg.

Die Begründung folgt auf ein Urteil in einem ähnlichen Fall von Mitte Dezember, in dem zwei Jugendliche, die die gleiche Parole skandiert hatten, nicht bestraft wurden.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Slogan als wertende Stellungnahme zu qualifizieren und stellt somit eine Meinung dar. Sie genießt Meinungsfreiheit, unabhängig von ihrem Wert oder ihrer Richtigkeit.

Die Grußgeste und die Nachahmung eines Hitler-Bärtchens wurden jedoch als Straftatbestand des Verwendens eines Symbols einer verfassungswidrigen Organisation gewertet.

Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, die er an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollte.

Die vierte Person, die den Clip in den sozialen Medien hochgeladen und geteilt hat, ist in dem Fall ebenfalls straffrei geblieben. Laut FAZ drohe ihm in einem anderen Verfahren eine Bestrafung, "gegen die eine mögliche Bestrafung im 'Pony'-Bar-Verfahren laut Staatsanwaltschaft nicht ins Gewicht fallen würde".

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