Die Arbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, dass die Geflüchteten aus der Ukraine vorerst weiterhin Bürgergeld erhalten sollen. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag geplant, dass die Ukrainer künftig nur noch Asylbewerberleistungen erhalten sollen.
Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, dass auch neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine erst einmal weiter Bürgergeld bekommen sollen. "Das gilt so lange, bis wir eine neue, andere Regelung gefunden haben," erklärte Bas.
Das kommt überraschend, denn im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eigentlich vereinbart, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 1. April nach Deutschland kommen, nur noch Asylbewerberleistungen erhalten sollen.
Wann kommt die Bürgergeld-Reform?
Die geplante Kürzung des Bürgergelds für ukrainische Geflüchtete sollte der Berliner Zeitung zufolge "ursprünglich zügig umgesetzt werden", idealerweise noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli 2025.
Das Gesetz könnte Berichten zufolge noch im Laufe dieses Jahres oder Anfang 2026 in Kraft treten, jedoch mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. April 2025. Bislang befinde sich die Änderung noch im Gesetzgebungsverfahren.
Da stellt sich nun die Frage, ob die ukrainischen Geflüchteten, die ab dem 1. April nach Deutschland gekommen sind, momentan weiter Bürgergeld erhalten, aber unter Umständen einen Teil des Geldes zurückzahlen müssen, wenn die Bürgergeld-Reform beschlossen wird, und wenn sie in der Tat rückwirkend gilt.
Auf Anfrage von Euronews hatte weder das Bundesamt für Migation und Flüchtlinge, noch die Agentur für Arbeit Antworten. Sie würden bis Abschluss des Gesetzgebungsverfahren nicht kommentieren können, hieß es.
Im Rahmen des Bürgergelds erhalten Alleinstehende 563 Euro pro Monat. Asylbewerber hingegen haben Anspruch auf 122 Euro weniger und erhalten somit 441 Euro über eine Bezahlkarte.
Bas sagte an diesem Dienstag in Berlin: "Wir wollen es so regeln, dass den Jobcentern möglichst wenig Aufwand entsteht." Und weiter: "Die wirklich wichtige Aufgabe sei es, möglichst viele Ukrainer und Ukrainerinnen in Arbeit zu bringen."
Bas möchte so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergeldes vorlegen. Sie sagte in Berlin anlässlich des Tags der Jobcenter: "Wir arbeiten jetzt wirklich sehr zügig an einem Gesetzentwurf." Und weiter: "Wir wollen das schnell, aber nicht überstürzt angehen."
Neue Sanktionen für verpasste Termine
Bei dieser Gelegenheit kündigte sie an, dass verpasste Termine bei Beziehern von staatlichen Hilfen in Zukunft stärker geahndet werden sollen. Zudem soll die sogenannte Karenzzeit bei der Anrechnung des eigenen Vermögens geändert werden.
Wer einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnimmt, dem werden die Leistungen bisher um 10 Prozent gekürzt. Bas will nun angesichts der Beschwerden der Jobcenter einen Schritt weitergehen und ein rechliches Werkzeug einführen, das bei Terminversäumnissen greift. Sie sagte dazu: "Ein Termin im Jobcenter muss auch wahrgenommen werden. Wenn nicht, dann muss das auch spürbare Konsequenzen haben."