Klage von Seniorinnen aus der Schweiz:Müssen Regierungen Menschen vor dem Klimawandel schützen?

Blick auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Ostfrankreich, am 27. September 2023.
Blick auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Ostfrankreich, am 27. September 2023. Copyright AP Photo/Jean-Francois Badias, File
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Von Rosie Frost
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Diese Urteile zum Klima könnten einen bahnbrechenden Präzedenzfall in Europas oberstem Gerichtshof für Menschenrechte schaffen.

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Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in drei wegweisenden Rechtssachen könnten einen Präzedenzfall dafür schaffen, ob Regierungen die Menschen vor dem Klimawandel schützen müssen.

In all diesen Fällen werden die europäischen Regierungen beschuldigt, nicht oder nicht ausreichend gegen den Klimawandel vorzugehen.

Obwohl einige nationale Fälle erfolgreich waren, ist es das erste Mal, dass der EGMR ein Urteil über den Klimawandel fällt und feststellt, ob die Politik der Regierungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Urteile werden einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie das Gericht die Menschenrechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Klimawandel auslegt.

Über welche Fälle entscheidet der EGMR?

Der erste Fall wurde von den KlimaSeniorinnen (Swiss Elders for Climate Protection) eingereicht. Dieser Verein besteht aus 2.500 Schweizer Frauen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.

Die Schweizer Seniorinnen reichten eine Klage über verschiedene "Versäumnisse" in Bezug auf den Klimawandel ein, die "ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigten". Sie argumentieren, dass die Politik ihrer Regierung "eindeutig unzureichend" sei, um die globale Erwärmung unter dem im Pariser Abkommen festgelegten Grenzwert von 1,5°C zu halten.

Nachdem sie mehrere Jahre vor den Schweizer Gerichten gekämpft hatten und schließlich vor dem Bundesgericht - dem höchsten Gericht des Landes - eine Niederlage erlitten hatten, zogen sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der zweite Fall stammt vom ehemaligen Bürgermeister der französischen Stadt Grande-Synthe, Damien Careme. Er beschwert sich über die "Unzulänglichkeiten" der Regierung, die seine Stadt durch den steigenden Meeresspiegel gefährden.

Careme reichte 2019 eine Klage beim höchsten französischen Verwaltungsgericht ein. Der französische Staatsrat entschied zugunsten der Gemeinde, lehnte aber Caremes persönliche Klage ab, so dass sie vor dem EGMR landete.

Der dritte und vielleicht weitreichendste Fall wurde von sechs portugiesischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 24 Jahren eingereicht. Die Brände, die sich 2017 in ihrem Land ausbreiteten, veranlassten sie zum Handeln.

Ihre Klage richtet sich nicht nur gegen Portugal, sondern gegen alle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, das Vereinigte Königreich und Russland.

Alle drei Fälle stützen sich auf Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das "Recht auf Leben" und das "Recht auf Achtung des Privatlebens" schützen.

Portuguese young people pose with a banner outside the European Court of Human Rights on 27 September 2023 in Strasbourg, eastern France.
Portuguese young people pose with a banner outside the European Court of Human Rights on 27 September 2023 in Strasbourg, eastern France.AP Photo/Jean-Francois Badias, File

Was bedeutet das Urteil für den Klimaschutz?

Diese drei Fälle werfen mehrere rechtliche Fragen zu den Verpflichtungen einer Regierung in Bezug auf den Klimawandel auf. Dazu gehören die Pflicht, vorhersehbare Menschenrechtsverletzungen durch den Klimawandel zu verhindern, die Frage, wer beim EGMR Schutz und Wiedergutmachung für Klimaschäden beantragen kann, und die Rolle des internationalen Rechts wie des Pariser Abkommens bei der Bestimmung, was angemessener Klimaschutz ist.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention wird der Klimawandel nicht ausdrücklich erwähnt. Der Gerichtshof hat jedoch bereits für die Industrie und die Abfallwirtschaft entschieden, dass die Staaten auf der Grundlage von Artikel 8 oder des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verpflichtet sind, eine "gesunde Umwelt" zu erhalten.

Wenn das Gericht zugunsten dieser drei Fälle entscheidet, könnte dies ein Präzedenzfall für andere Personen sein, die sich an den EGMR wenden, um Wiedergutmachung für das Versäumnis ihrer Regierung zu fordern, sie vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.

Die Urteile würden für die Auslegung der Menschenrechtsvorschriften zum Schutz der Bürger vor dem Klimawandel in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats gelten. Diese Fälle könnten auch als Blaupause für künftige Gerichtsentscheidungen dienen und die noch anhängigen Klimafälle sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt beeinflussen.

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