Frankreich will mehr Klarheit auf dem veganen Fleisch- und Wurstmarkt

Frankreich verbietet die Bezeichnung "Steak" auf vegetarischen Produkten
Frankreich verbietet die Bezeichnung "Steak" auf vegetarischen Produkten Copyright Credit: Canva Images
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Von Theo Farrant
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Keine identischen Namen für unterschiedliche Produkte. Vegane Produkte sollen nicht mehr als fleischlose Alternativen gleichen Namens im Umlauf sein. Verstöße gegen die neue Verordnung werden mit Bußgeldern von 1.500 € für Einzelpersonen bis 7.500 € für Unternehmen geahndet.

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Es sieht so aus, als hätten die französische Regierung etwas gegen die Kennzeichnung von pflanzlichem Fleisch einzuwenden.

Sie hat vor kurzem ein Dekret erlassen, das die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch assoziiert werden, wie "Steak", auf den Etiketten vegetarischer Produkte verbietet.

Auch andere Begriffe wie "Schnitzel", "Schinken", "Filet" und "Prime Rib" dürfen nicht mehr verwendet werden.

Die Entscheidung ist eine Reaktion auf die seit langem bestehenden Bedenken der Fleischindustrie, dass Begriffe wie "vegetarischer Schinken" oder "vegane Wurst" bei den Verbrauchern Verwirrung stiften könnten.

Verpackungen von Beyond Meat's Beyond Burgers und Beyond Sausage sind auf diesem Foto in New York am 29. April 2021 zu sehen.
Verpackungen von Beyond Meat's Beyond Burgers und Beyond Sausage sind auf diesem Foto in New York am 29. April 2021 zu sehen.Credit: Richard Drew/AP

Der Erlass, der veröffentlicht wurde, erlaubt jedoch, dass bestimmte Produkte, die einen minimalen Anteil an pflanzlichen Zutaten enthalten, die Bezeichnung beibehalten dürfen, darunter Produkte wie Merguez-Wurst oder Cordon Bleu.

Die Strafen für Verstöße gegen die neuen Kennzeichnungsvorschriften reichen von Geldstrafen von bis zu 1 500 Euro für Einzelpersonen bis zu 7 500 Euro für Unternehmen. Den Herstellern wird jedoch eine einjährige Frist eingeräumt, um ihre Lagerbestände zu verkaufen, bevor sie mit Strafen rechnen müssen, wie es in dem Erlass heißt.

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