Von Stefan Grobe
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Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Autoren
Nach Monate langen Verhandlungen bekommt die EU bekommt ein neues Urheberrecht.
Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments einigten sich auf eine Reform, die auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Autoren enthält.
Internet-Suchmaschinen dürfen nicht mehr ohne weiteres Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen.
Zum anderen werden Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen.
Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden.