Prozess EU gegen AstraZeneca: Brüssel will Schadenersatz

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Von Bryan Carter
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Vor einem Brüsseler Gericht hat der Prozess der Europäischen Union gegen AstraZeneca begonnen. Die EU hatte den Impfstoffhersteller wegen des Vorwurfs verklagt, den gemeinsamen Liefervertrag nicht eingehalten und Großbritannien der EU vorgezogen zu haben.

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Vor einem Brüsseler Gericht hat der Prozess der Europäischen Union gegen AstraZeneca begonnen. Die EU hatte den Impfstoffhersteller wegen des Vorwurfs verklagt, den gemeinsamen Liefervertrag nicht eingehalten und Großbritannien der EU vorgezogen zu haben.

Ursprünglich hätten bis Ende Juni 300 Millionen Impfdosen an die EU ausgeliefert werden sollen. Tatsächlich kam aber nur ein Drittel davon bei den Mitgliedsstaaten an.

Die EU-Anwälte pochen auf den Pandemie-Notstand und wollen das Pharmaunternehmen zwingen, die versprochenen Dosen rasch auszuliefern.

Der Richter werde nur über den Notstandcharakter entscheiden und nicht über den Lieferverftrag, so der Europarechtler Geert Van Calster von der Katholischen Universität Löwen. Das Argument der EU-Kommission sei, es gehe hier nicht um eine möglicherweise Jahre dauernde vertragsrechtliche Analyse. Vielmehr könne der Streit rasch beigelegt werden, wenn AstraZeneca nun umgehend die Impfdosen liefern werde. Aus dieser Perspektive werde der Richter auch über die Notstandssituation urteilen.

AstraZeneca argumentiert dagegen, dass der Vertrag erfüllt worden sei. Das Unternehmen habe sich bestens bemüht, mit den Lieferungen nachzukommen. Rechtsexperten zufolge könnte das Unternehmen auch Produktionsprobleme geltend machen, die die Lieferungen verzögert hätten.

Die Fähigkeit AstraZenecas, die Impfdosen auszuliefern, hänge auch von anderen vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens ab, so Van Calster. Dies könne die Kommission aber nur beweisen, indem sie auf Verträge zwischen AstraZeneca und anderen Nicht-EU-Staaten verwiese. Es sei aber nicht klar, ob das Gericht in diesem Verfahren Einblicke in genau diese Fremdverträge nehmen könne.

Die EU fordert zehn Millionen Euro Schadenssersatz plus zehn Euro pro nicht gelieferter Impfdosis pro Tag. Mit einem Urteil wird frühestens Mitte Juni gerechnet.

Journalist • Stefan Grobe

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