EU-Rat wegen Genehmigung von Polens COVID-Milliarden verklagt

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki erneut unter Druck
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Von Stefan GrobeJorge Liboreiro
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Ein wichtiges Gremium der EU wird wegen seiner umstrittenen Entscheidung verklagt, Polens 35 Milliarden Euro schweren COVID-Wiederaufbauplan genehmigt zu haben. Die Klage richtet sich gegen den Rat der Europäischen Union, der sich aus den Regierungen aller EU-Staaten zusammensetzt.

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Ein wichtiges Entscheidungsgremium der EU wird wegen seiner umstrittenen Entscheidung verklagt, Polens 35 Milliarden Euro schweren COVID-Wiederaufbauplan zu genehmigen.

Die Klage richtet sich gegen den Rat der Europäischen Union, der sich aus den Regierungen aller EU-Staaten zusammensetzt.

Eingereicht wurde sie von vier europäischen Richterverbänden. Sie argumentieren, dass die Entscheidung des Rates die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht wiederherstellt und frühere Urteile des EU-Gerichtshofs (EuGH) missachtet.

Sie sagen auch, dass die finanzielle Genehmigung angesichts der vielfältigen, komplexen rechtlichen Verbindungen zwischen allen EU-Ländern die gesamte Union gefährdet.

„Diese Entscheidung schadet der europäischen Justiz insgesamt und der Position jedes einzelnen europäischen Richters“, schreiben die Verbände in einer Pressemitteilung.

„Alle Richter jedes einzelnen Mitgliedsstaates sind auch europäische Richter, die das EU-Recht anwenden müssen in einem System, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert.“

Die Klage wurde vor dem EuGH in Luxemburg eingereicht, der berechtigt ist, die Gesetzgebungsakte anderer EU-Institutionen zu überprüfen und möglicherweise außer Kraft zu setzen.

Die Klage wird unterstützt von der Association of European Administrative Judges (AEAJ), der European Association of Judges (EAJ), Rechters voor Rechters (Richter für Richter) und Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés (MEDEL) - mit Unterstützung durch die akademische Gruppe The Good Lobby Profs.

Die vier Verbände fordern die Aufhebung der Entscheidung des Rates, die im Juni auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Kommission getroffen wurde.

Polen hat noch keine COVID-Wiederherstellungsgelder aus Brüssel erhalten: Die Regierung soll eine Reihe vereinbarter Meilensteine ​​erfüllen, um das EU-Recht einzuhalten, bevor eine Zahlung erfolgt.

Das Land hat 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und 11,5 Milliarden Euro an günstigen Krediten aus dem 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds der EU beantragt, der 2020 eingerichtet wurde, um die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu überstehen.

Die polnische Regierung antwortete nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Ein Sprecher des Rates der Europäischen Union wollte sich zu einem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern.

Meilensteine ​​auf dem Prüfstand

Polens nationaler Plan wurde für mehr als ein Jahr wegen langjähriger Bedenken blockiert, dass die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt würde.

Der erbittert geführte Streit zwischen Brüssel und Warschau ließ die Befürchtung eines legalen „Polexit“ aufkommen.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichtshofs, die 2019 befugt war, Richter für den Inhalt ihrer Urteile, für Fragestellungen an den EuGH und für die Überprüfung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit anderer Gerichte zu bestrafen.

Mögliche Strafen waren Bußgelder, Gehaltskürzungen, Suspendierungen und die Aufhebung der Immunität.

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Die Kammer wurde sofort von Oppositionsparteien, Richterverbänden, der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen verurteilt, die die Reform als Bedrohung der Gewaltenteilung sahen.

Warschau wehrte sich mit dem Argument, das Gesetz sei notwendig, um die Überreste des kommunistischen Regimes zu beseitigen, Korruption zu bekämpfen und die Effizienz zu verbessern.

Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die Kammer nicht mit EU-Recht vereinbar sei und forderte ihre Auflösung sowie die Aufhebung der Suspendierungen gegen Richter.

Als Russlands Invasion in der Ukraine wirtschaftliche Verwüstungen auf dem gesamten Kontinent anrichtete, lenkte Warschau ein und einigte sich mit Brüssel darauf, die Reformen rückgängig zu machen und die Gelder nach und nach zu erhalten.

Im Rahmen des Deals müssen aber zwei wichtige Meilensteine ​​​​erfüllt werden, bevor eine Zahlung erfolgt:

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- Das Disziplinarsystem für Richter muss reformiert und seine Kammer durch ein neues Gremium ersetzt werden.

- Die Fälle der von den Urteilen der Disziplinarkammer betroffenen Richter müssen überprüft werden.

Hinsichtlich der ersten Forderung hat die polnische Regierung bereits die Disziplinarkammer geschlossen und ihren Ersatz eingerichtet: die Berufshaftpflichtkammer. Rechtsexperten und EU-Beamte haben indes Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Einrichtung und ihrer Mängel geäußert.

„Dieses neue Gesetz stellt nicht sicher, dass Richter den Status eines anderen Richters in Frage stellen können, ohne Gefahr zu laufen, einem Disziplinarvergehen ausgesetzt zu werden“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im Juli.

Auch der zweite Meilenstein, die Überprüfung der Fälle, hat sich als umstritten erwiesen.

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Der EuGH hatte zuvor die Aufhebung der meisten von der Kammer erlassenen Entscheidungen gefordert - eine Forderung, die auch von Präsidentin von der Leyen wiederholt wurde.

Aber die endgültige Vereinbarung zwischen Brüssel und Warschau verwässerte diese Forderung und verwandelte sie in eine einfache Überprüfung von Fällen, die möglicherweise zur Wiedereinsetzung von Richtern führen kann oder nicht.

Der Abschluss der Überprüfung kann bis zu zwölf Monate dauern, was bedeutet, dass Polen wahrscheinlich die ersten beiden Tranchen der Wiedereinziehungsgelder – und vielleicht sogar die dritte – erhalten wird, während die Richter weiterhin unter der Wirkung einer Kammer stehen, die als mit dem EU-Recht unvereinbar gilt.

Die EU-Kommission hat einen zusätzlichen Meilenstein ausgehandelt, um sicherzustellen, dass die gerichtliche Überprüfung gemäß den EU-Rechtsstandards durchgeführt wird, aber die Bestimmung wird erst im letzten Quartal 2023 ausgelöst.

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