Brüssel will Sofortüberweisungen rund um die Uhr ermöglichen

Sofortüberweisungen - nach dem Willen der EU-Kommission sollen sie bald möglich sein
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Von Stefan GrobeMeabh McMahon
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Die Erleichterung von Banküberweisungen in Euro zu jeder Tages- und Nachtzeit könnte für alle Banken in der Europäischen Union zur Pflicht werden – wenn ein jetzt in Brüssel vorgelegter Gesetzesvorschlag der Kommission grünes Licht bekommt.

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Die Erleichterung von Banküberweisungen in Euro zu jeder Tages- und Nachtzeit könnte für alle Banken in der Europäischen Union zur Pflicht werden – wenn ein jetzt in Brüssel vorgelegter Gesetzesvorschlag der Kommission grünes Licht bekommt.

Die Idee ist, sicherzustellen, dass alle Zahlungen erschwinglich, sicher und in weniger als zehn Sekunden erledigt sind.

Die Kommission habe diese unbedingt vorangetrieben, weil es viel zu lange dauern würde, sich auf den Markt zu verlassen, sagte EU-Kommissarin Mairead McGuiness, zuständig für Finanzdienstleistungen.

Es werde hier sicherlich eine Diskussion zwischen den Anbietern über Kosten und tatsächlichen Nutzen geben, aber es werde auch mehr Wettbewerb und mehr Zahlungsoptionen geben, und das sei gesund und positiv.

Nach Angaben der Kommission erfolgen heute nur elf Prozent der Überweisungen in der Eurozone sofort. Manchmal werden bis zu drei Werktage benötigt. In einigen Ländern wie Belgien sind Sofortüberweisungen bereits üblich, aber das Bild ändert sich EU-weit.

Der Gesetzesvorschlag würde Zahlungen schneller machen, es vereinfachen, Rechnungen im Restaurant aufzuteilen, und bedeuten, dass mit einem QR-Code auf dem Telefon bezahlt werden kann anstatt mit einer Bankkarte. Verbrauchergruppen vergleichen dies mit dem Umstieg vom traditionellen Postversand auf E-Mail.

Der Vorschlag sei zu begrüßen, so Anna Martin vom Verbraucherschutzverband BEUC. Die Technologie gebe es bereits seit mehreren Jahren, aber die Banken hätten sie nicht aufgegriffen. Jetzt würden die Banken verpflichtet, zu einer Lösung zu kommen und sie zu den gleichen Kosten wie eine normale Überweisung anzubieten. Das bedeute, dass es für die Verbraucher in den meisten Fällen kostenlos sein werde. Zudem gebe es eine bessere Betrugsprävention, denn es werde geprüft, ob die IBAN-Nummer und der Name des Begünstigten übereinstimmten - wenn nicht, werde die Zahlung nicht durchgeführt.

Aber zunächst müssen sich EU-Rat und Europäisches Parlament auf den Vorschlag einigen und entscheiden, wie und wann er in Kraft tritt.

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