EU-Gericht bestätigt Aufhebung der Immunität von katalanischem Separatistenführer Puigdemont

Carles Puigdemont lebt im belgischen Exil
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Von Stefan Grobe
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EU-Gericht bestätigt Entscheidung, die Immunität des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont aufzuheben.

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Der EU-Abgeordnete Carles Puigdemont und zwei weitere katalanische Separatisten sind mit ihrer Klage gegen die Aufhebung ihrer Immunität gescheitert.

Das Gericht der Europäischen Union wies die Klagen Puigdemonts, Clara Ponsatís und Antoni Comíns ab. 

Das Urteil der Luxemburger Richter macht theoretisch den Weg frei für Spanien, das Auslieferungsersuchen zu reaktivieren und Anklage gegen sie zu erheben.

Die drei waren 2017 nach dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien nach Belgien geflohen.

Puigdemont kündigte bereits an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

"Ich denke, es ist bewiesen, ich bestehe darauf, dass wir aus rein politischen Gründen verfolgt werden. Bis heute haben wir dasgedacht, und das ist Teil unserer Strategie, und das wird auch so bleiben, dass es dafür in Europa keinen Platz gibt. Wir haben es geglaubt und wir glauben es weiter. Ich zumindest, als Europäer, bin dieser Überzeugung. Und deshalb werde ich nicht aufhören, auf diesem Weg zu beharren, ich werde nicht aufhören, meine Rechte einzufordern."

Vor zwei Jahren hatte das Europäische Parlament die Immunität der drei Abgeordneten aufgehoben.

Dagegen klagten sie indes vor dem EU-Gericht. Dieses wies die Klage nun ab.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, in dem über die Aufhebung der Immunität debattiert wurde, prangerte den Druck an, dem sie ausgesetzt gewesen seien.

"Wir haben Druck und Drohungen erlitten. Wir wurden unter Druck gesetzt, wie es in der Geschichte dieses Hauses in einem Antragsverfahren noch nie vorgekommen ist", erklärte der liberale spanische Abgeordnete Adrian Vazquez.

"Dennoch bestätigt das Urteil, was wir bereits wussten und wofür ich mich seit drei Jahren einsetze. Dass das Verfahren zur Aufhebung der Immunität des Parlaments einwandfrei und mit allen Garantien durchgeführt wurde."

Die spanische Regierung äußerte nach dem Urteil Genugtuung.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sie den europäischen Haftbefehl reaktivieren und wie die belgische Justiz darauf reagieren wird.

In der Zwischenzeit hat sich indes die Situation in Spanien geändert.

Im Januar wurde das Strafgesetzbuch mit dem Ziel reformiert, die Spannungen mit den Befürwortern der Unabhängigkeit zu verringern.

Das bedeutet, dass sie nicht mehr der Aufwiegelung, sondern der Unterschlagung und des Ungehorsams beschuldigt werden können.

Dies würde aber niedrigere Strafen bedeuten.

Nach dem illegalen Referendum war Katalonien von Madrid zeitweise unter Zwangsverwaltung gestellt worden. 

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Die im Land gebliebenen Mitstreiter wurden zu Haftstrafen von bis zu 13 Jahren verurteilt, inzwischen aber begnadigt.

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