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Bundesverfassungsgericht erklärt das neue Wahlrecht nur zum Teil für rechtens

Künftig sollte es nur noch 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag geben.
Künftig sollte es nur noch 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag geben. Copyright Alexandru Dobre/AP
Copyright Alexandru Dobre/AP
Von Heilika Leinus
Zuerst veröffentlicht am
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Die Richter in Karlsruhe verkündeten ihr Urteil am Dienstag.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karsruhe hat sein Urteil gesprochen: Das von der Ampel 2020 beschlossene neue Wahlrecht ist im Großen und Ganzen rechtens. Man sehe keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien, begründete die Vizepräsidentin des Gerichtes.  

Das gilt unter anderem für die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Somit werden künftig nicht mehr 734 Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitzen, sondern nur 630.

Dennoch sei eine mit der Reform beschlossene Änderung rechtswidrig: Die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Danach waren Parteien mit einem Wahlergebnis unter fünf Prozent im Bundestag vertreten, wenn sie mindestens drei Direktmandate bekommen haben. 

Gegen die Abschaffung dieser Regelung hatten die CSU und die Linkspartei geklagt. Sie fürchteten, dass sie künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnten.  

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