Der Schutzstatus von 65.000 Menschen, die zu Beginn des Krieges aus der Ukraine nach Portugal gekommen sind, wird derzeit überprüft. Die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) forderte für ausländische Studierende ein "Visum".
Die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) in Portugal prüft derzeit die befristeten Schutzmaßnahmen, die 65.000 vor dem Krieg geflohenen Menschen aus der Ukraine gewährt wurden. Ausländische Studierende, die zu Beginn des Krieges in der Ukraine studierten, hatten, wie alle ukrainischen Flüchtlinge, einen vorübergehenden Schutzstatus in Portugal erhalten. AIMA verlangt von ihnen nun den Nachweis, dass sie sich rechtmäßig und dauerhaft auf ukrainischem Territorium aufgehalten hatten.
Studierende, die ihr Studium in Portugal abschließen wollen, werden mit dem "Studierendenvisum", im Land bleiben können, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Das sagte der Minister für Präsidentschaftsangelegenheiten, António Leitão Amaro, auf einer Pressekonferenz.
Überprüfung des vorübergehenden Schutzstatus
Amaro wies darauf hin, dass in einigen Fällen einer Status-Änderung nötig sei. Im Fall einiger Studierender sollte der momentane Schutzstatus "in andere Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Portugal, wie z. B. Studierendenvisa" geändert werden. Diese würden erteilt, wenn die Studenten nachweisen, dass sie sich auf portugiesischem Boden aufhalten und "die Aussicht haben, ihr Studium fortzusetzen".
In einer Erklärung stellt AIMA klar, dass, falls im Rahmen der Überprüfung des Schutzstatus "Fälle festgestellt werden, in denen die Gewährung ungerechtfertigt war, der vorübergehende Schutzstatus aufgehoben wird und die ausländischen Staatsbürger aufgefordert werden, Portugal zu verlassen".
"Sobald eine Überprüfung erfolgt ist und [Studierende] nicht nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen erfüllen und einen Titel missbrauchen, muss dies in diesem Fall rechtliche Konsequenzen haben", so die Organisation.
Umsetzung von Forderungen der EU-Kommission
"Die Fälle werden einzeln geprüft, um Studierenden im Hochschulbereich eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen und damit der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zu folgen", erklärt AIMA. Die Agentur werde sich mit diesen Studierenden in Verbindung setzen, um ihnen die rechtlichen Lösungen zu unterbreiten, die es ihnen ermöglichen, ihr Studium abzuschließen.
Der Minister für Präsidentschaftsangelegenheiten erinnerte daran, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten im September aufgefordert hatte, die Voraussetzungen für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes zu überprüfen, und dass, so heißt es, die AIMA lediglich dem folge, was alle europäischen Behörden tun.