Arbeitnehmerfreizügigkeit und soziale Sicherheit
Mit Unterstützung von
The European Commission

17 Millionen EU-Bürger leben oder arbeiten derzeit im Ausland. Davon sind 12,4 Millionen im erwerbsfähigen Alter, d.h. vier Prozent der Unionsbürger im erwerbsfähigen Alter leben in einem EU-Land als ihrem Herkunftsland.
Dank der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU sind sie genauso geschützt wie diejenigen, die in ihrem Herkunftsland arbeiten.
Es gibt vier Hauptbereiche der Sozialversicherungsleistungen: Gesundheitswesen, Mutterschafts-bzw. Vaterschaftsgeld, Arbeitslosigkeit und Rentenansprüche.
Es gelten vier Grundprinzipien:
- Sie unterliegen zu jedem Zeitpunkt immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und zahlen daher auch nur in einem Land Beiträge. Welchen Rechtsvorschriften Sie unterliegen, entscheiden die Sozialversicherungsträger. Hier besteht für Sie keine Wahlmöglichkeit.
- Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes, in dem Sie versichert sind. Man bezeichnet dies auch als Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung.
- Wenn Sie eine Leistung beanspruchen, werden Ihre früheren Versicherungs‑, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls angerechnet.
- Wenn Sie in einem Land Anspruch auf Geldleistungen haben, können Sie diese grundsätzlich auch dann erhalten, wenn Sie in einem anderen Land leben. Dies wird als Grundsatz der Exportierbarkeit bezeichnet.